ich möchte ab kommender Saison Sponsoring einer Handballmannschaft betreiben.
Dies mache ich im Rahmen von unendgeltlicher Dienstleistungen (Homepageerstellung und Betreuung, sowie Fotoerstellung) - geschätzter Gesamtwert ca. 5000€. Als Gegenleistung erhalte ich Sponsorennennung auf Homepage - entsprechende Anzeigen im Programmheft, Druck auf Spielkleidung - Synergieeffekte durch Kontakte zu Unternehmen aus dem Sponsorenpool des Gesamtvereins etc.
Im Netz habe ich folgendes gefunden:
Quelle
Zitat |
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Können Ausgaben als Betriebsausgaben klassifiziert werden, so hat dies wesentliche Vorteile für den Sponsor: Die Ausgaben sind steuerlich voll abzugsfähig. Nicht nur Geldleistungen, sondern auch Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen können berücksichtigt werden. Er kann auch Transportaufwendungen für den Gesponserten, Vermittlungskosten zu anderen potentiellen Sponsoren und die eigene PR-Arbeit für den Gesponserten als Betriebsausgaben ansetzen. Empfehlenswert ist, dass zwischen Sponsor und Gesponserten ein Sponsoringvertrag abgeschlossen wird, in dem die Rechte und die Pflichten der beiden Parteien eindeutig geregelt werden. Dies schafft Rechtsklarheit und eine eventuelle Überprüfung, ob ein Abzug als Betriebsausgabe gerechtfertigt war, wird dadurch erleichtert. Die mit dem Engagement verfolgte unternehmerische Absicht muss aus dem Vertrag zweifelsfrei erkennbar sein. Daher sollten im Vertrag die einzelnen Aufwendungen des Sponsors mit einer Gegenleistung des Gesponserten verbunden werden. Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen gesichert, führen die Ausgaben für Sponsoringmaßnahmen zu Betriebsausgaben und vermindern damit das zu versteuernde Einkommen. |
Soweit so gut - also mache ich mit dem Sponsoringempfänger einen entsprechenden Sponsoring-Vertrag - der die Leistungen und Gegenleistungen fixiert.
Nun meine Frage - muss die Betriebsausgabe durch Sponsoring irgendwie in einem Verhältnis zu dem Gesamtumsatz bzw. dem Gesamtgewinn haben ?
Ich bin derzeit noch Umsatzsteuer-Befreiter Kleinunternehmer (im letzten Jahr, dieses Jahr wird der Umsatz über 17.500€ liegen) - also angenommen mein Jahresumsatz liegt bei 25.000€ und mein Jahresgewinn vor Abzug der Sponsoringausgaben bei 15.000€, kann dann das FA sagen, eine Betriebsausgabe für Sponsoring in Höhe von 5000€ als Dienstleistung liegt im Missverhältnis zur Gesamtbetriebsgröße meinerseits und verwehrt mir deshalb einen Teil der Anerkennung ?
Kann man sowas vorher mit dem FA besprechen - und sich quasi vorher eine Art Anerkennung dieser Betriebsausgabe einholen, damit man später nicht damit auf die Nase fällt ?
Freue mich auf Eure Antworten
LG
goenz