Hi Neele,
Tomaten, wo? Wenn ich den kriege,
lauf schon alle geduckt :P
Das Wort Liebhaberei wird umgangssprachlich für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht verwendet, jedoch würde sich wohl jeder Fa-Beamte hüten dies zu verwenden. Jemand der sich alle Mühe mit seinem Betrieb gibt und dann das Wort Liebhaberei zu hören kriegt, naja ein Choleriker geht dann schon mal an die Decke.
So ganz passt dies natürlich bei einer GmbH nicht, da Sie nur Verluste vortragen kann und wenn keine Gewinne irgendwann entstehen, laufen die Verluste ins Leere. Solange hier keine Ust-Pflicht besteht, hat das FA hier wohl keine großen Ambitionen sich den Fall genauer anzusehen.
Somit ist Bookmann´s erste Aussage hier wohl die Hilfreichste. Allerdings bin ich mir nicht sicher wie das FA bei Ust-Pflichtigen GmbH´s reagiert wenn mehrere Jahre ausser BA, nichts passiert, dann denke ich schon das hier ebenfalls eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt würde, mit dem Zweck die GmbH nur dafür zu benutzen um WG, netto einkaufen zu können.
Jedoch nach deinem Beitrag nochmal drüber nachgedacht, wenn dies wirklich die Absicht des UN wäre, wäre diese Gesellschaftsform wohl dafür die dümmste, so das das FA hier wohl kaum und dann auch erst nach sehr sehr sehr langer Zeit erst tätig werden würde, im Gegensatz zu einer Nebentätigkeit/Einzelunternehmen, wo die Verluste sofort mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Gruß
Andreas