1. ich habe auf dem Sammelposten 2009 eine Bufü-Software (damals AK 164 €, Buchwert heute 65 €). Der Betrieb wird jetzt eingestellt. Wie gehe ich jetzt mit diesem Sammelposten vor, kann ich diesen ausbuchen oder muss ich dies gewinnerhöhend auflösen? Eine Buchführungsprogramm 2009 hat ja heute keinen Verkehrswert mehr?!
2. einen PC habe ich für 500 € verkauft (BW 466€). Auf dem Kaufvertrag steht Kaufpreis 500 €. Hier habe ich leider versäumt etwas von Mehrwertsteuer reinzuschreiben. Wie muss ich nun buchen? Wenn ich den Wert als Netto betrachte, dann habe ich einen Reingewinn von 34 €, bei Brutto einen Verlust von 45,83€. Habe das irgendwie nicht bedacht
1. heißt das für mich doch gewinnerhöhend buchen? Auf dem Konto 485 steht ja ein Wert und den kann ich doch so nicht stehen lassen oder? Aber mit der Software kann ich ja jetzt nichts mehr mit anfangen 2. ja, hatte damals zur USt-pflicht optiert
bei dem Programm damals handelte es sich um Lexware financial office. Später hatte ich ein höherwertiges Programm im Einsatz und die Daten natürlich importiert gehabt. Die Frage bei einer Betriebsauflösung und der Darstellung des Inventars ist doch eine Wertermittlung fürs Finanzamt. Ich weiß nur noch nicht wie ich das handhaben soll?
Eine Frage nachträglich noch, bei dem Konto 300 habe ich einen Rest 1€. Weiß ehrlich gesagt gar nicht warum eine Differenz entstanden ist, hatte alles schön gebucht. Eine Idee, was ich damit mache?
Den 1 Euro enspechend der Auflösung des Konto´s 300 nachbuchen, also entweder über die GUV oder über Privat.
Für den Punkt 1.) von oben ist immer noch diese Frage offen: geht die Softw. in deinen Privatbesitz über oder kannst Du privat diese Softw. nicht nutzen, bzw. läuft die Wartung hierfür eh aus?
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich glaube ich verstehe das noch nicht :oops: . Die Software würde mit Betriebsaufgabe in den Privatbesitz übergehen aber privat nutzen kann ich sie nicht. Schließlich führe ich privat (noch) nicht Buch :D
Wenn die Softw. privat nicht zu gebrauchen ist und auch unverkäuflich ist unterstelle ich einfach, das Sie wertlos und unnutzbar wird. Somit würde ich diese Softw. dann Aufwandswirksam ausbuchen.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich gehe davon aus das ihre eine Betriebsaufgabe im Ganzen i.S.d. § 16 (3) EstG; R 16 (2) EStR vornehmt. Vorweg sei gesagt, dass ihr dafür dringend einen Steuerberater hinzuziehen solltet und euch nicht auf Meinungen aus Foren verlassen solltet. Bei Betriebsaufgaben gibt es bis hin zur Einkommensteuerveranlagung extrem viel zu beachten und läuft anders als ein normaler Abschluss. Speziell die erforderlichen Berechnungen sind eine Herausforderung.
Die folgenden Ausführungen stellen nur einen verkürzten und allgemeinen gehaltenen Überblick dar und dient nur dem grundsätzlichen Verständnis. Dabei beziehe ich mich auf die und wegen deiner Frage auf das einschlägige zur bilanzsteuerlichen Behandlung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG.
Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt. Die Aufgabe des Betriebs gilt als Veräußerung des Betriebs (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die in den WG des Betriebs ruhenden stillen Reserven müssen aufgedeckt und als Betriebsaufgabegewinn versteuert werden. Das bedeutet also, dass du einerseits den laufenden Gewinn des Wirtschaftsjahres (ggf. des Rumpfwirtschaftsjahres) und andererseits den sog. Aufgabegewinn ermitteln musst. Dieser Aufgabegewinn kann unter Umständen steuerbegünstigt sein. Die Steuerbegünstigung kann durch Gewährung eines Freibetrages ( § 16 Abs. 4 EStG) oder durch eine Tarifbegünstigung berücksichtigt werden. Aufgabegewinne sind außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind eben als solche tarifbegünstigt.
Solltet ihr euren Gewinn durch den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben (EÜR) ermitteln gilt das Gleiche. Ihr müsstet also die Gewinnermittlungsart wechseln. R 4.5 (6) EStR sagt dazu:
Veräußert ein Stpfl., der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, ist der Stpfl. so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen (Wechsel der Gewinnermittlungsart). Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteiles und bei der Aufgabe eines Betriebs sowie in den Fällen der Einbringung, unabhängig davon, ob die Einbringung zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten erfolgt.
Die Frage ist nun -und darin liegt wohl dein Problem- wohin gehört ein Sammelposten; zum laufenden Gewinn oder zum Aufgabegewinn. Dazu sagt das oben verlinkte BMF-Schreiben bezgl. der Behandlung von Sammelposten unter Rz. 15 folgendes:
Sammelposten sind jahrgangsbezogen mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres aufzulösen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungs-dauer der einzelnen Wirtschaftsgüter ist für die Auflösung des Sammelpostens auch dann unbeachtlich, wenn diese weniger als fünf Jahre beträgt. Die jahrgangsbezogene Auflö-sung zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres mit jeweils einem Fünftel gilt auch bei Rumpfwirtschaftsjahren, beispielsweise bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vor Ablauf des regulären Wirtschaftsjahres. Die gewinnmindernde Auflösung zum Ende des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres mit einem Fünftel ist beim laufenden Gewinn dieses (Rumpf-)Wirtschaftsjahres zu erfassen. Der verbleibende Restbuchwert ist bei der Ermittlung des Gewinns nach § 16 Absatz 2 EStG zu berücksichtigen.
Das bedeutet also das du für euer letztes Wj die vollen 20 % abschreibst, selbst wenn es sich nur noch um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt. Das hängt damit zusammen, dass der Sammelposten kein WG, sondern lediglich eine Rechengröße ist. Die Abschreibung ( =Aufwand) gehört also ganz normal zum laufenden Gewinn. Nur der dann noch verbliebene RBW des gesamten Sammelposten geht in die Ermittlung des Aufgabegewinns ein.
Jegliche Vorgänge wie Veräußerung, Entnahmen oder außerplanmäßige Wertminderungen haben auf WG, die in einem Sammelposten zusammengefasst wurden, keine Auswirkung. Also selbst bei einer Zerstörung eurer Software, wäre eine Teilwertabschreibung nicht möglich.
Mit dem RS-Plan erstellen Sie ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung, inkl. automatischer Plan-Bilanz und Kapitalflussrechnung. Die Planung kann für insgesamt 5 Jahre erfolgen. Neben detailierter Plan-G+V, Bilanz und Kapitalflussrechnung stehen fertige Berichte mit Kennzahlen und Grafiken zur Analyse des Unternehmens zur Verfügung. mehr >>
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d)
Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......
Werkscontroller (m/w/d)
Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......
Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanzbuchhaltung im Geschäftsbereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......
Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halbleitertechnologie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der weltweit größten Hersteller für Wafer aus Reinstsilizium und Partner viele......
Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des......
Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungsstellen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......
Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.
Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>
Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>
Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungsstellen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagenforschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halbleitertechnologie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der weltweit größten Hersteller für Wafer aus Reinstsilizium und Partner vieler führender Chip-Hersteller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Produktionsstätten in Europa, As... Mehr Infos >>
Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>
Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanzbuchhaltung im Geschäftsbereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagenbuchhaltung, Erstellung des Jahresabschl... Mehr Infos >>
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.
Mehr Infos >>
Berechnung der Abschreibungen in Excel
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten. Mehr Informationen >>
RS-Businessplan
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele. Mehr Informationen >>
Liquiditätsplanung XL
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung
Rückstellungen leicht verwalten
Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
Gewerbesteuerrückstellung
Urlaubsrückstellungen
Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
Rückstellung für Tantiemen
Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>
Software-Tipp
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EURMehr Infos und Download >>