ich habe da ein kleines Problem mit der Verbuchung von Kosten/Gebühren oder wie auch immer für unsere Erlösabrechnung.
Hört sich vielleich komisch an, ist aber aus meiner Sicht nicht so eindeutig.
Beispiel Erlös 1000 EUR
Abrechnungspauschale 3 % für denjenigen der unsere Abrechnung prüft eventuell korrigiert und das Geld von den einzelnen Zahlungspflichtigen (Behörden) eintreibt. Dies ist irgendwo geregelt (Behörden halt) - kann mir aber leider niemand sagen...
Wir bekommen dann nur 970 EUR überwiesen.
Wie müssen nach HGB die 30 EUR verbucht werden?
Als Gebühr, Vertriebskosten oder Verwaltungskosten? oder Erlösschmälerung (was hier diskutiert wird, ich persönlich aber ausschließen würde)
Wäre super wenn Ich eine Fundstelle nennen könntet.
Jetzt schon mal danke für Eure Antworten.