ich habe eine Frage über die 10-Tage-Regel.
Fallbeschreibung:
Ist-Versteuerung mit EÜR in beiden Fällen.
1) Firma A hat einen Vertrag über Leistungserbringung mit Firma B unterschrieben. Der Vertrag ist ab 01.02.2013 bis 31.12.2013 gültig. Die Rechungen von Firma A werden einmal pro Monat an Firma B ausgestellt. Wenn die Dezember-Rechnung am 05.01.2014 bezahlt wird, fällt diese unter die 10-Tage-Regel, bzw, die Einnahme soll im Jahr 2013 gebucht werden? (besteuerung nach vereinnahmten entgelten). Was passiert mit der USt? Wann wird diese verbucht?
Was mich in dem ganzen verwirt ist eigentlich die Bedeutung von "wiederkehrende Ein/Ausgaben". Ich weiß, wie man eine solche, wie z.B. Miete oder Handy verbucht. Das Problem liegt bei den anderen Fällen.
1. Wenn eine Firma einen Vertrag mit einer anderen Firma über Leistungserbringung hat, der ab 01.01. bis 31.12 gültig ist und jeweils eine Rechnung pro Monat ausgestellt wird, ist das eine "wiederkehrende Einnahme" ?
Was ist etwas wiederkehrend? Zwei mal, zehn mal? Was, wenn einen Vertrag nur 2 Monate dauert, z.B. ab 01.11 bis 31.12 und in dieser Periode zwei Rechnungen jeweils für einen Monat ausgestellt werden, wobei die letzte in Januar nächsten Jahres vor dem 10.01 bezahlt wird. Ist dieser Fall auch "wiederkehrend"?
Gibt es irgendwo Richtlinien, was wiederkehrend bedeutet? Wie lang muss einen Vertrag mindestens sein, um als wiederkehrend zu gelten? Was, wenn die Firma in zwei nacheinanderfolgenden Monate Leistungen ohne Vertrag verbringt. Einfach Rechungen. Sind diese auch wiederkehrend?