wie verbuche einen Kauf, den ich erst einmal privat bezahlt habe und dann mir von der Firma erstatten lasse?
Geht das über Kasse oder vielleicht Privatentnahme?
Ich buche im SKR04.
Viele Grüße
Piet
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08.11.2014 11:33:46
Hallo,
wie verbuche einen Kauf, den ich erst einmal privat bezahlt habe und dann mir von der Firma erstatten lasse? Geht das über Kasse oder vielleicht Privatentnahme? Ich buche im SKR04. Viele Grüße Piet |
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08.11.2014 11:44:22
Und los geht das lustige Rechtsformraten! Und ob Bilanz oder EÜR raten wir dann nach der Auflösung! |
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08.11.2014 11:50:23
Ist EÜR. Sorry, wenn ich das vergessen habe, bin neu in dem Thema.
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08.11.2014 12:14:49
Und die Rechtsform raten wir später? Bei einer EÜR brauchst du egtl. gar nichts buchen. Wenn du dir das antun willst, dann ist das eine Privateinlage und wie du dir das Geld entnimmst ist egal, da es keine Auswirkungen auf das Ergebnis bei EÜR hat.
Und [COLOR=#FF0000]was[/COLOR] du gekauft hast ist auch geheim? 8) |
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10.11.2014 09:02:15
Hallo Piet,
ich bitte um Verständnis, dass wir hier so hartnäckig nachfragen. Wir brauchen einfach noch ein paar Informationen, damit wir dir helfen können. Wenn du einen Satz Kugelschreiber für 5 Euro gekauft und dafür einen Kassenbon bekommen hast, kann ihn die Firma verbuchen als hätte sie ihn selbst gekauft. Hast du einen größeren Betrag vorgestreckt und dafür eine Rechnung mit dir als Privatmann als Rechnungsempfänger bekommen, wird's ein wenig schwieriger. Gruß Homer
Bearbeitet:
HomerS81 - 10.11.2014 09:03:01
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10.11.2014 20:35:16
Hallo,
ich sehe schon, ich muss mich erst noch ein wenig an dieses Forum und die Anforderungen an die Fragestellung gewöhnen Aber das bekomme ich schon irgendwie hin Es handelt sich um eine Rechnung über 20€, die ich bar verauslagt habe. Wenn ich jetzt mir das Geld vom Konto überweise, kann ich dann das so buchen: 6300 Sonst. betr. Aufwendungen gegen 1800 Bankkonto inkl. Berücksichtung der Umsatzsteuer oder über 1370 Durchlaufende Posten? Bei der Buchung über 1800 laufen die Kosten nicht an den Rechnungsaussteller sondern an mich. 1370 hätte den Vorteil, dass ich die Buchung gemäß Rechnungsbeleg vornehmen könnte und die Gegenbuchung an mich später datieren könnte. VG, Piet |
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11.11.2014 00:22:28
Du scheinst nicht wirklich Ahnung von BF zu haben. Daher Frage ich dich erneut: [COLOR=#FF0000]Warum tust du dir das an?[/COLOR] Du machst eine EÜR und außer dir interessiert es niemanden was du buchst! Überweis dir das Geld und gut. Ein Problem gibt vielleicht nur (und das auch nur vielleicht), wenn die Rechnung an dich gerichtet ist, aber auch diese Nachfrage ignorierst du hartnäckig. Wie soll man da helfen? |
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