Laut Gesetz trifft ja auf "Kleinunternehmer i. S. d. §19 Abs. 1 UStG keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM." (siehe z.B. http://www.bzst.bund.de/003_menue_li..._zm/index.html)
Nun meine entscheidende Frage: Trifft dies auch auf jene Kleinunternehmer (mit Umsatz weniger als 17.500 €) zu, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (Optionsmöglichkeit), die also vorsteuerabzugsberechtigt sind?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Nun meine entscheidende Frage: Trifft dies auch auf jene Kleinunternehmer (mit Umsatz weniger als 17.500 €) zu, die auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (Optionsmöglichkeit), die also vorsteuerabzugsberechtigt sind?
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