Hallo,
habe mal eine praktische Frage, die leider in der Literatur nicht so richtig beantwortet wird.
Wann genau muss das Stammkapital bei einer GmbH-Gründung eingezahlt werden? Bereits vor dem Notartermin oder erst unmittelbar danach? Wenn davor, wo zahle ich es ein? Ich kann ja für die GmbH noch kein Konto eröffnen. Muss ich dann einfach nachweisen das ich über das Stammkapital verfüge (also z.B. mit privatem Kontoauszug)?
Würde mich über eine erhellende Antwort freuen.
Gruß, Buchi
habe mal eine praktische Frage, die leider in der Literatur nicht so richtig beantwortet wird.
Wann genau muss das Stammkapital bei einer GmbH-Gründung eingezahlt werden? Bereits vor dem Notartermin oder erst unmittelbar danach? Wenn davor, wo zahle ich es ein? Ich kann ja für die GmbH noch kein Konto eröffnen. Muss ich dann einfach nachweisen das ich über das Stammkapital verfüge (also z.B. mit privatem Kontoauszug)?
Würde mich über eine erhellende Antwort freuen.
Gruß, Buchi

Das bestätigt, was ich bisher herausgefunden habe. Aber so ganz klar ist das ganze für mich immer noch nicht.
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