Jahresabschluss: 10 Fragen und Antworten zur E-Bilanz

Wolff von Rechenberg
Die Übergangsfrist für die E-Bilanz endet mit dem laufenden Geschäftsjahr. Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss für 2013 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-Bilanz.

1. Ab wann gilt die E-Bilanz?

Die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung über die E-Bilanz ist bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden lediglich festgelegt, dass die Finanzämter Bilanzen auf Papier für 2012 noch nicht beanstanden dürfen. Dadurch sollten Unternehmen Gelegenheit bekommen, auf das neue Verfahren umzustellen. Wer den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 an das Finanzamt übermittelt, muss das zwingend auf dem Weg der E-Bilanz tun.

2. Kann man den Start der E-Bilanz noch hinauszögern?

Nein. Wer für das 2013 beginnende Geschäftsjahr seinen Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt, kommt seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nach und riskiert Strafen. Das Bundesfinanzministerium nennt nur ganz wenige Ausnahmen zur "Vermeidung unbilliger Härten". Für einzelne Anwendungsbereiche, wie Betriebsstätten, sieht der Gesetzgeber eine solche Härtefallregelung vor. Außerdem dürfen teilweise steuerbefreite Körperschaften und Betriebe für kalendergleiche Wirtschaftsjahre bis 2014 (abweichende Wirtschaftsjahre bis 2014/2015) die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin in Papierform einreichen.


3. Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

Alle Unternehmen, die bisher nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen bilanzpflichtig waren, müssen nun eine E-Bilanz aufstellen. Außerdem gilt die E-Bilanz für Unternehmen, die freiwillig eine Bilanz aufstellen. Betroffen sind demnach alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn (oder auch Verlust) durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie §§ 140, 141 der Abgabenordnung (AO) ermitteln, oder nach § 5a EStG .
  • Eine E-Bilanz müssen alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte erstellen, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben sowie
  • alle Unternehmen mit der Rechtsform der OHG oder der KG -Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
  • Nicht-Kaufleute müssen eine E-Bilanz übermitteln, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr 50.000 Euro übersteigt oder der Umsatz im Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
  • Auch Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte müssen eine E-Bilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.
  • Nicht betroffen sind Unternehmer, die eine Einnahme-Überschussrechnung abgeben. Allerdings müssen diese Unternehmer beachten, dass auch sie ihre Steuererklärung elektronisch abgeben müssen.


5. Was ändert sich durch die E-Bilanz für den Jahresabschluss?

Die E-Bilanz ändert nichts an den für den Jahresabschluss notwendigen Daten und Zahlen. Allerdings müssen Unternehmen ihre Gewinn- und Verlustrechnung der Taxonomie der E-Bilanz anpassen. Idealerweise sollte dieser Schritt bereits vollzogen sein, selbst wenn die Bilanz für 2012 noch auf Papier abgeben wird. Wer das noch nicht getan hat, sollte jetzt umgehend einen Termin mit dem Steuerberater vereinbaren und sich über die Taxonomie der E-Bilanz informieren.

4. Muss ein deutscher Unternehmer mit einer ausländischen Betriebsstätte für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz abgeben?

Nein. Die Betriebsstätte im Ausland muss in die E-Bilanz für das gesamte Unternehmen aufgenommen werden.

5. Muss ein ausländisches Unternehmen für eine Betriebsstätte in Deutschland für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz erstellen?

Ja. Wenn die Daten nicht gesondert vorliegen, muss das Unternehmen für seine Betriebsstätte in Deutschland eine E-Bilanz übermitteln.

6. Was bedeutet die E-Bilanz für Betriebsprüfungen?

Das Bundesfinanzministerium hofft mit der E-Bilanz den Verwaltungsaufwand für Prüfer und Geprüfte zu verringern. Außerdem sollen die Finanzverwaltung anhand der vorliegenden Daten genauer auswählen können, welche Betriebe sie prüfen wollen.

7. Wie funktioniert die E-Bilanz technisch?

Die E-Bilanz wird elektronisch über das Elster-Verfahren versendet. Das Unternehmen braucht ein Elster-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat werden die Daten bei der Übermittlung authentifiziert. Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich. Das Unternehmen kann entweder den Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um die steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz übertragen. Das System ermöglicht es zudem, weitere Unterlagen zu übertragen, beispielsweise den Anhang, den Lagebericht oder den Bericht des Abschlussprüfers. Hat die Datenübertragung funktioniert, erhält der Nutzer eine Bestätigung. Keine Bestätigung, keine Datenübertragung. Bei technischen Problemen verweist das Bundesfinanzministerium die Unternehmen an den Support des Elster-Portals (www.eSteuer.de). Dort können Unternehmen auch Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge einreichen.

Wichtig: Auch die E-Bilanz muss beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Dies geschieht durch Hochladen durch den Steuerberater oder durch Softwarelösungen auf www.bundesanzeiger.de.

8. Kann man eine E-Bilanz noch einmal korrigieren, nachdem sie abgeschickt wurde?

Ja. Die E-Bilanz wird zentral gespeichert. Dieser Festsetzungsspeicher verfügt über eine sogenannte Versionskontrolle. Er zeigt neben der ursprünglichen Bilanz auch korrigierte Versionen an. Der Bearbeiter kann auch Vermerke zu Änderungen hinterlassen.

9. Wie steht es mit dem Datenschutz der E-Bilanz?

Die Daten in der E-Bilanz unterliegen dem Steuergeheimnis. Die Daten dürfen nur von den Mitarbeitern der Finanzverwaltungen eingesehen werden und vom betroffenen Unternehmen selbst. Ein Zugriff von anderen Unternehmen ist nicht vorgesehen - anders als beim Bundesanzeiger. Die E-Bilanz gilt von der verschlüsselten Datenübertragung bis zur Speicherung der Daten als sicher. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nach eigenen Angaben aus Gründen des Datenschutzes gegen eine Lösung entschieden, bei der der Jahresabschluss auf ein Portal hochgeladen wird. Allerdings sollten Unternehmen auch im eigenen Haus die IT-Sicherheit prüfen lassen.

10. Was geschieht bei Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften?

Das Bundesfinanzministerium will die Taxonomie der E-Bilanz regelmäßig überarbeiten. Angekündigt sind jährliche Aktualisierungen. Sie werden im Unternehmen über die verwendeten IT-Lösungen durch die Hersteller umgesetzt werden.




Quelle: Bundesministerium der Finanzen
letzte Änderung E.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  AdPic


Autor:in
Frau Enrico Reimus
Meine Kurzvorstellung
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

24.02.2015 08:01:00 - Gast

Hallo,

habe eine Frage zu Punkt 8. Verstehe ich die Äußerung richtig, dass zur Korrektur der E-Bilanz eine vollständig neue Version übermittelt werden muss? Eine Übersendung bspw der zu korrigierenden Position ist nicht ausreichend?

Vielen Dank

Henry
[ Zitieren | Name ]

24.02.2015 13:40:18 - wvr

Hallo,

das ist korrekt und geht offensichtlich noch nicht eindeutig genug aus dem Text hervor. Danke für den Hinweis. Wir ergänzen das.

Gruß
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Record to Report Rollout Manager (German Speaker)
We are seeking a talented Process Expert to join our dynamic team. As a Rollout Manager, you will play a crucial role in supporting automation and transformation projects, with a focus on SAP S/4 HANA. You will have the opportunity to utilize your expertise to implement process improvements, leve... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Process Expert Accounting & Reporting (w/m/d)
Du verbindest exzellentes Accounting- & Reporting-Know-how mit tiefem Prozessverständnis? Vom kleinsten Detail bis hin zum großen Ganzen behältst Du alles im Blick? Und das am liebsten in einem Unternehmen, das bunte Lebensläufe und ein Miteinander auf Augenhöhe schätzt? Perfekt! Bewirb Dich jetz... Mehr Infos >>

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Arbeitshilfe Krisenmanagement

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist Bestandteil des seit Anfang 2021 geltenden Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Im StaRUG ist vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern, z.B. GmbHs, geregelt.
Mehr Informationen >>

Kosten-Nutzen-Analyse einer Photovoltaik-Investition

Mit diesem Excel-Tool lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie beispielsweise der Nutzen nach Steuern und Abgaben aus einer Photovoltaik-Investition. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Unterschiede bei Privat-Investoren und Unternehmen, 
Betriebskosten und Grenzsteuersatz.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.