Rücklagen und
Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens dar. In der Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer Bildung und Verwendung sind.
Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes
Eigenkapital. Die Bildung von Rücklagen ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt auch satzungsmäßige Rücklagen, die zusätzlich zu den gesetzlichen Rücklagen gebildet werden können.
Es sind zwei Arten von Rücklagen zu unterscheiden - die offenen und die stillen Rücklagen. Stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich. Sie unterliegen bei der Auflösung im Allgemeinen der Besteuerung und können sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite der Bilanz erscheinen. Stille Rücklagen können durch Überbewertung von Passiva bzw. Unterbewertung oder nicht Aktivierung von Vermögensgegenständen oder das Ausschöpfen von Passivierungswahlrechten entstehen. Offene Rücklagen gehören zum Eigenkapital des Unternehmens und sind in der Bilanz ersichtlich. In der Bilanz werden sie auf der Passivseite dargestellt, für einbehaltene Gewinne gebildet und für die Deckung zukünftiger Zahlungen verwendet.
Im Allgemeinen werden Rücklagen genutzt, um eventuellen Verluste vorzubeugen. Hierbei ist nicht bekannt, ob überhaupt ein Verlust eintreten wird. Dadurch unterscheiden sie sich von den Rückstellungen, da bei diesen von einem möglichen Eintreten einer Verbindlichkeit auszugehen ist.
Rückstellungen dagegen werden von einem Unternehmen gebildet, um drohende
Verbindlichkeiten abzudecken. Im Unterschied zu Rücklagen ist dem Unternehmen bekannt, dass eine Zahlung bzw. Verbindlichkeit eintreten kann, deren Ursache im vergangenen Geschäftsjahr liegt. Dem Unternehmen ist nicht bekannt, wann diese Verbindlichkeit eintritt und wie hoch sie sein wird (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid). Sobald ihre Höhe feststeht, ist die Rückstellung aufzulösen.
Rückstellungen können unter anderem für Pensionen gebildet werden, aber auch für Steuern. Hierbei ist zu beachten, dass nur für bestimmte Steuern, wie zum Beispiel der Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer, Rückstellungen gebildet werden dürfen. Weil Rückstellungen für Verbindlichkeiten gebildet werden, gehören sie zum Fremdkapital eines Unternehmens und werden auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
Die Bildung der Rückstellung wird als Aufwand gebucht und mindert den Jahresgewinn. Eine Rückstellung sichert das Unternehmen gegen einen Aufwand ab. Die Rücklagen hingegen mindern den Gewinn nicht und sind daher steuerlich nicht so attraktiv wie die Rückstellungen. Die Bildung der Rücklagen führt zu der Eigenkapitalerhöhung und somit zur Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der Krise.
Wesentliche Unterschiede im Überblick
Rückstellungen sind:
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- wirtschaftlich in der Regel Fremdkapital
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- erfolgswirksam (Aufwand jetzt, Auszahlung später)
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Aktualisiert am 7.10.2011
Quelle:
- Kresse, W./ Heyd, R./ Kotsch-Faßheuer, L./ Leuz, N.: Die neue Schule des Bilanzbuchhalters, 9. Aufl.,Stuttgart 1999
Erstellt von Alexander Wildt, Anna Werner am 14.12.2007
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