Telefonkosten

RSS

Telefonkosten können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Hierbei gelten folgende Bedingungen des Finanzamtes.

Abzugsfähige Telefonkosten:

  • Grundgebühren des Anschlusses
  • Gesprächsgebühren
  • Internetkosten
  • Bereitstellungsentgelte
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Anschaffungskosten von zum Beispiel Handys, Telefonanlagen, Autotelefone, Faxgeräte


Ansetzungsverfahren für Arbeitnehmer:


Wenn der Arbeiternehmer häufig sein privates Telefon für betriebliche Telefonate nutzt, kann er diese als Werbungskosten absetzen. Hierfür gibt es zwei Verfahren:

  • Einzelverbindungsnachweis
  • 20% Pauschale


Einzelverbindungsnachweis:


Mit dem Einzelverbindungsnachweis können höhere Kosten als bei der 20% Pauschale abgesetzt werden. Dafür müssen die beruflichen Entgelte ermittelt werden, sowie der Anteil an den Telefonkosten.

Ermittlung der beruflichen Entgelte:

Das Finanzamt verlangt eine detaillierte Auskunft über die beruflich veranlassten Gespräche. Diese Angaben müssen über einen Zeitraum von drei Monaten gesammelt werden.

In den Angaben muss das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs bzw. der Internetverbindung vorhanden sein. Zudem muss die Nummer des Empfängers bei Telefonaten bzw. Faxen vermerkt sein, bei Internetkosten müssen die angewählten Seiten notiert sein. Es müssen ebenfalls die Kosten des Gespräches bzw. der Internetverbindung vorhanden sein, sowie der Grund des Gespräches, des Fax oder des Internetbesuches. Bei Telefonaten und Faxen müssen ebenfalls der Name des Geschäftspartners bzw. des Empfängers genannt werden.

Berechnung des beruflich genutzten Anteils und der abziehbaren Kosten:

Der beruflich genutzte Anteil wird über das Verhältnis der beruflichen Kosten zu den Gesamtkosten ermittelt. Die abziehbaren Kosten werden aus den beruflich genutzten Anteil multipliziert mit den Gesamtkosten errechnet.

20% Pauschale:

Diese Pauschale darf genutzt werden, wenn erfahrungsgemäß häufig beruflich telefoniert wird. Außendienstmitarbeiter oder Heimarbeiter zählen unter anderen zu diesen Berufsgruppen.

Damit können 20% der Telefonkosten abgesetzt werden, wobei der Betrag von 20 € nicht überschritten werden darf. Aus Vereinfachungsgründen kann eine repräsentativer Zeitraum von drei Monaten aufgezeichnet werden. Mit dieser Aufzeichnung können die durchschnittlichen Telefonkosten ermittelt werden. Diese durchschnittlichen Kosten dürfen für den Pauschalansatz dann genutzt werden. Somit entfällt die monatliche Ermittlung der 20% an den Telefonkosten.

Erstattungen des Arbeitgebers:

Der Arbeitgeber kann die Telefonkosten entsprechend der 20% Pauschale steuerfrei erstatten. Um die gesamten beruflichen Kosten zu erstatten, müssen die Bedingungen des Einzelverbindungs-nachweises eingehalten werden. Hierdurch werden die abzugsfähigen Ausgaben gemindert.

Ansetzungsverfahren für Arbeitgeber:

Wenn das Telefon mindestens 10% beruflich genutzt wird, können die daraus entstehenden Telefonkosten abgesetzt werden.1 Dabei gilt, dass der Unternehmer den privatgenutzten Anteil als Entnahme zu buchen hat.

Um den Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln, können verschiedene Verfahren angewandt werden. Zum einen kann durch einen Einzelverbindungsnachweis ein entsprechendes Verhältnis gebildet werden. Als Alternative gibt es dazu auch die Möglichkeit eines Pauschalansatzes. Hier wird ein Prozentsatz von 50% Privatgespräche vom Finanzamt anerkannt, für andere Verhältnisse sollten entsprechende Nachweise gebildet werden.

Für den Nachweis gelten die gleichen Bedingungen, wie bei dem Arbeitnehmer. Es muss ebenfalls die Zeit und das Datum angegeben werden, sowie der Grund des Gesprächs. Die übrigen Bedingungen des Arbeitnehmernachweises gelten ebenfalls.   


Quellen:
1 weil das Telefon dann in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden kann
-
T@x 2007, Hans-Ulrich Lamm, Buhl, 2006


Erstellt von Alexander Wildt am 24.08.2009

Drucken RSS

Literaturhinweise

Foren Beiträge

Excel-Tools

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 
Schutz vor automatischen Mitteilungen:
Schutz vor automatischen Mitteilungen

Symbole auf dem Bild:

 



Anzeigen

RS-Controlling-System

RS-Controlling-System.jpgDas RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren. Preis: 159,- EUR.
Alle Funktionen im Überblick >>

Web-Tipp

gutefrage.net_Logo.jpg
Guter Rat und Informationen zum Steuerfreibetrag, Vorsorge-aufwendungen und Altersvorsorge- aufwendungen.

Job-Tipp

3U Holding-Logo.jpg
3U Holding ist eine im Prime Standard der Deutschen Börse notierte Management- und Beteiligungsgesellschaft. Der Schwerpunkt der Beteiligungen liegt aktuell im Bereich Tele-kommunikation und erneuerbare Energien. Zur Verstärkung des Teams in Marburg suchen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Bilanzbuchhalter (w/m). Zum Stellenangebot >>

Zinsrechnung- Tool

Zinsrechnung ist ein auf Excel 2007 basierendes Makro unterstütztes Tool. Mit diesem Tool können Annuitätendarlehen (Zins- und Tilgungsrate) und Kontokorrent- staffeln ( z.B. zur Verzinsung von Gesellschafterkontern) berechnet werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool
bestellen >>

RS-Bilanzanalyse

RS-Bilanzanalyse.jpgBilanzanalyse- Tool (Kennzahlen- Berechnung): Umfangreiches Excel- Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und G+V.
Es werden Berichte generiert, die die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens im
5 Jahresvergleich darstellen.
Excel- Tool bestellen >>

WEB-TIPP

Facebook

Twitter

RSS Feed

Besuchen Sie die Seite von Rechnungswesen-Portal.de auf Facebook und twitter und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Rechnungswesen. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.

Buch-Tipp

3941480413-80px.jpgBuchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger
Das Buch ermöglicht Schritt für Schritt einen einfachen Einstieg in die Welt der Buchführung.Der Leser kann innerhalb kürzester Zeit Buchungssätze für nahezu sämtliche in der Praxis vorkommenden Geschäftsvorfälle bilden. Es eignet sich darüber hinaus vorzüglich als Nachschlagewerk für den Praktiker.  Preis 29,95 EUR bestellen >>