EQOS Kommunikation GmbH
Thale
Weihnachten ist Geschenke-Zeit. Was liegt also näher als auch Geschäftspartnern, Geschäftsfreunde, Kunden und Mitarbeitern das eine oder andere Geschenk machen zu wollen. Dabei stellt sich trotz aller Freude am Schenken die Frage ob und inwiefern sich derartige von der Steuer absetzen lassen. Dabei gibt es große Unterschiede. Ob und wie diese abzugsfähig sind, hängt vorrangig damit zusammen, für wen diese bestimmt sind. Es gibt für jede Art der Aufmerksamkeit gewisse Freigrenzen, die nicht überschritten werden sollten, damit die Buchhaltung sie noch als Betriebsausgaben bei den Steuern angeben kann.Wichtig: Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen und müssen als Lohn versteuert werden. Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 13.04.2021 festgelegt. Damit sind etwa Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag endgültig nicht mehr steuerbegünstigt.Aus persönlichem Anlass darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Geschenk machen. Als Persönliche Anlässe gelten beispielsweise:
Achtung! Ein Mitarbeiter darf nicht mehrmals im Monat beschenkt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber immer den Grund des Ereignisses oder den Anlass der Aufmerksamkeit vermerken.
Achtung! Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Freigrenze. Bekommt ein Arbeitnehmer auch nur einen Cent mehr im Monat zugewendet, wird der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Lässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehrere Zuwendungen regelmäßig zukommen, dann kann er leicht den Überblick verlieren. Bezahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon für 40 Euro im Monat das Jobticket, dann kann er ihnen keine Mitgliedschaft im Fitnessclub mehr finanzieren.Die Freigrenzen lassen sich kombinieren. Erhält also ein Mitarbeiter bereits ein Jobticket für 50 Euro im Monat, kann ihm der Arbeitgeber trotzdem zur Hochzeit eine Aufmerksamkeit im Wert von 60 Euro zukommen lassen.
Achtung! Auch hier handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, wird der Gesamtbetrag steuerpflichtig.
Abb. 1 Geschenke und deren steuerliche Behandlung
Haben Sie noch Fragen zum Thema Geschenke und deren Abzugsfähigkeit ? Dann nutzen Sie das Rechnungswesen-Portal- Forum >>
(Stand: 2022)
|
Quelle: Haufe.de, Bund der Steuerzahler letzte Änderung W.V.R. am 20.12.2022 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: © PantherMedia/ Waldemar Thaut |
|
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
| weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge | |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!






Wir sind ein kleines, aber wachsendes Familienunternehmen aus Neckartailfingen und realisieren Reinräume sowie innovative Prozessumgebungen für spannende Branchen wie Lebensmittel, Pharma, Medizintechnik, Mikrotechnik, Kosmetik und viele mehr. Das Besondere: Mit unseren Anlagen ents... Mehr Infos >>
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 500 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>






Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> | RS-Anlagenverwaltung | ||
| RS-Liquiditätsplanung L | ||
| RS-Bilanzanalyse | ||
| RS-Plan | ||
| RS-BSC | ||
| RS-Darlehensverwaltung | ||
| RS-Investitionsrechner |