Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter

Weihnachten ist Geschenkezeit - Was beim Betriebsausgabenabzug beachtet werden muss!

Wolff von Rechenberg
Weihnachten ist Geschenke-Zeit. Was liegt also näher als auch Geschäftspartnern, Geschäftsfreunde, Kunden und Mitarbeitern das eine oder andere Geschenk machen zu wollen. Dabei stellt sich trotz aller Freude am Schenken die Frage ob und inwiefern sich derartige von der Steuer absetzen lassen. Dabei gibt es große Unterschiede. Ob und wie diese abzugsfähig sind, hängt vorrangig damit zusammen, für wen diese bestimmt sind. Es gibt für jede Art der Aufmerksamkeit gewisse Freigrenzen, die nicht überschritten werden sollten, damit die Buchhaltung sie noch als Betriebsausgaben bei den Steuern angeben kann.

Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter / Arbeitnehmer

Zuwendungen an Mitarbeiter gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, und darauf fallen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an. Wer seinen Mitarbeitern etwas zukommen lassen möchte, muss Folgendes also berücksichtigen: Geschenke in Bargeld sind immer Arbeitslohn. Nur Sachgeschenke betrachtet das Finanzamt als Geschenke.
Wichtig: Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen und müssen als Lohn versteuert werden. Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 13.04.2021 festgelegt. Damit sind etwa Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag endgültig nicht mehr steuerbegünstigt.
Aus persönlichem Anlass darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Geschenk machen. Als Persönliche Anlässe gelten beispielsweise: 

  • Geburtstag 
  • Bestandene Prüfungen und Abschlüsse 
  • Hochzeit 
  • Geburt eines Kindes 
  • Konfirmation/Kommunion/Jugendweihe eines Kindes 

Für Sachgeschenke zu diesen Anlässen gilt eine Freigrenze von 60 Euro brutto. Diese Grenze darf der Arbeitgeber nicht überschreiten. Bereits eine Überschreitung von nur einem Cent führt zum kompletten Erlöschen der Freigrenze und zur Besteuerung des Geschenkes als Arbeitslohn. Außerdem würde dann der gesamte Betrag für den Arbeitnehmer auch sozialabgabenpflichtig. Die Freigrenze für die Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber für jeden persönlichen Anlass des Arbeitnehmers nutzen. Auf diese Art kann die Freigrenze mehrfach im Jahr komplett ausgeschöpft werden, darf aber im Einzelfall nicht überschritten werden. 
Achtung! Ein Mitarbeiter darf nicht mehrmals im Monat beschenkt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber immer den Grund des Ereignisses oder den Anlass der Aufmerksamkeit vermerken. 

Sachbezugsfreigrenze: 50 Euro

Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer auch ohne direkten Anlass Präsente im Wert von 50 Euro im Monat zukommen lassen. Viele Arbeitgeber nutzen diese Freigrenze, um ihren Mitarbeitern beispielsweise ein Jobticket zu spendieren. Die Weihnachtsgeschenke können unter diesem Posten ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. 
Achtung! Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Freigrenze. Bekommt ein Arbeitnehmer auch nur einen Cent mehr im Monat zugewendet, wird der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Lässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehrere Zuwendungen regelmäßig zukommen, dann kann er leicht den Überblick verlieren. Bezahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon für 40 Euro im Monat das Jobticket, dann kann er ihnen keine Mitgliedschaft im Fitnessclub mehr finanzieren.
Die Freigrenzen lassen sich kombinieren. Erhält also ein Mitarbeiter bereits ein Jobticket für 50 Euro im Monat, kann ihm der Arbeitgeber trotzdem zur Hochzeit eine Aufmerksamkeit im Wert von 60 Euro zukommen lassen.  

Gutscheine für Mitarbeiter

Gutscheine entlasten den Geldbeutel des Arbeitnehmers und kommen immer gut an. Nur beim Finanzamt nicht. Mit Schreiben vom 13.04.2021 hat die Finanzverwaltung alle Geldersatzleistungen, die auf einen bestimmten Betrag lauten, von der Steuerbegünstigung ausgenommen. Damit gelten Gutscheine als Arbeitslohn und müssen auch entsprechend versteuert werden. Betriebsprüfung jederzeit nachweisen, wann er seinem Mitarbeiter den Gutschein überreicht hat. Bei Papiergutscheinen müsste der Arbeitgeber beides eigens eintragen lassen oder selbst eintragen, wo für die strengen Richtlinien für Eigenbelege gelten. 

Geschenke und Aufmerksamkeiten für Geschäftspartner

Bei Geschenken für Geschäftspartner sollte man folgendes beachten: Man darf seinen Geschäftspartnern sowohl Geld als auch Sachleistungen zum Geschenk machen. Wichtig ist allerdings dabei, dass keinerlei Gegenleistung des Beschenkten über das normale Verhältnis hinaus in Bezugnahme auf das Geschenk vorliegen darf. Das heißt zum Beispiel dass ein Handelsvertreter durchaus ein Geschenk annehmen darf, darüber hinaus aber keinerlei Sonderkonditionen, die über das normale Maß der bisherigen Gepflogenheiten hinausgehen, einräumen darf. 

Für Lieferanten oder ähnliche Geschäftspartner gilt das gleiche. Außerdem muss diese Art der Aufmerksamkeiten immer einen betrieblichen Hintergrund haben. Ein solcher betrieblicher Hintergrund wäre zum Beispiel der Geburtstag des Geschäftspartners, das Firmenjubiläum des Geschäftspartners oder ein ähnlich gelagertes Ereignis. 

Auch für diese Art der Aufmerksamkeiten gibt es eine Freigrenze. Diese liegt in diesem Fall bei 35 Euro pro beschenkter Person pro Jahr. Dabei wird dieser Betrag brutto bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG, welche nicht umsatzsteuerpflichtig sind, und netto bei allen anderen Unternehmen berechnet. 

Achtung! Auch hier handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, wird der Gesamtbetrag steuerpflichtig. 

Beispiel: Unternehmen A. schenkt Herrn B. zum Geburtstag eine Flasche Wein und ein Buch im Wert von 33 Euro. Dann kann sich Unternehmen A. die entsprechend zu leistende Vorsteuer erstatten lassen und den übrig gebliebenen Betrag als Betriebsausgaben geltend machen. Im Rahmen eines ähnlichen Ereignisses macht dann Unternehmen A. Frau E. ein Geschenk im Wert von 42 Euro. In diesem Fall wird die Freigrenze um ganze sieben Euro überschritten. Das führt zum kompletten Wegfall. Somit kann dieser Betrag in keinem Fall als Betriebsausgabe geltend gemacht und abgesetzt werden. 

Gutscheine für Geschäftspartner

Das gleiche gilt auch, wenn es sich bei den Geschenken nicht um Sachleistungen, sondern um Gutscheine oder Ähnliches, die direkt umgesetzt werden können, handelt. Somit können zum Beispiel auch Benzingutscheine bis zur Höhe der Freigrenze an Geschäftspartner verschenkt werden. Ein weiterer Punkt der unbedingt Beachtung finden sollte, ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu Geschenken an Mitarbeiter beziehungsweise Arbeitnehmer, die Freigrenze nicht mehrfach erreicht werden darf. Wer also zum Beispiel seinem Geschäftspartner mehr als nur einmal im Jahr etwas zukommen lassen möchte, weil zum Beispiel ein Firmenjubiläum und ein runder Geburtstag anstehen, sollte darauf achten dass beiliegende Aufmerksamkeiten gemeinsam diese Freigrenze nicht überschreiten.

Aufmerksamkeiten für Kunden 

Im Gegensatz zu Werbemitteln, wie Anzeigen in Zeitungen oder im Internet oder andere mögliche Werbung unterliegen Werbegeschenke gewissen Einschränkungen. Im Normalfall beschränkt sich die Absetzbarkeit von Werbegeschenken nur auf den Netto-Kaufpreis des entsprechenden Artikels, sowie auf die Umverpackung und den Werbe Aufdruck. Bei höherwertigen Geschenken für die Kunden wird im Einzelfall sogar verlangt, dass die Namen der Kunden komplett aufgelistet werden. 

Diese Maßnahme greift vor allem bei höherwertigen Geschenken für besonders treue Kunden, die zum Teil nicht direkt im Geschäft sondern nach Hause zugestellt werden. Die Verpflichtung des Auflistens der Namen entfällt allerdings für die üblichen so genannten Streuartikel, wie zum Beispiel Feuerzeuge, Kugelschreiber, Kalender, Schlüsselanhängern, Textmarker oder andere Artikel dieser Art.  Diese Regeln sollen verhindern, dass ein Unternehmen völlig überteuerte oder zu hochwertige Geschenke als Betriebsausgabe buchen kann. Wer also Geschenke absetzen möchte, sollte darauf achten dass diese im angemessenen Rahmen bleiben. Dann sind sie steuerlich abzugsfähig und werden als Gewinn mindernd anerkannt. 

Geschenke auf einem eigenen Konto buchen 

Unternehmen sollten alle Geschenke, Aufmerksamkeiten und Zuwendungen auf einem gesonderten Konto oder aber in einer eigenen Spalte oder auch Aufstellung einzeln erfassen. Eine nachträgliche Umbuchung über das gesonderte Konto oder auf eine nachträglich angelegte Spalte oder Aufstellung reichen in diesem Fall nicht aus. Wer eine nachträgliche Umbuchung vorzunehmen versucht, riskiert die Aberkennung aller Beträge. Geschenke und deren steuerliche Behandlung Abb. 1 Geschenke und deren steuerliche Behandlung. 

Geschenke und deren steuerliche Behandlung

Abb. 1 Geschenke und deren steuerliche Behandlung


Haben Sie noch Fragen zum Thema Geschenke und deren Abzugsfähigkeit ? Dann nutzen Sie das Rechnungswesen-Portal- Forum >>

(Stand: 2022) 





Quelle: Haufe.de, Bund der Steuerzahler
letzte Änderung W.V.R. am 20.12.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © PantherMedia/ Waldemar Thaut


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir sind einer der führenden Payment Provider Deutschlands und einziger Full-Service-Anbieter in deutscher Banken­hand. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisen­banken entwickeln wir innovative Lösungen für den On- und Offline-Handel. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Referent (w/m/d) Retail Transformation
Wir bieten Dir spannende Herausforderungen in einem dynamischen Team und einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag aufgrund von unterschiedlichsten Projekten. Du möchtest mitgestalten und eigenverantwortlich arbeiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Sowohl die Gesundheit als auch die Work-... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Entgeltabrechnung
1954 gegründet ist Thomann heute der größte Versender von Instrumenten sowie Musik-Equipment der Welt und gehört zu den größten E-Commerce Unternehmen in Deutschland. Der Webshop thomann.de steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Egal ob Anfänger*in oder international gefeierter Musike... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in vorbereitende Buchhaltung in Teilzeit (20h)
Wir sind ein junges Unternehmen für liebevoll designte Babyprodukte aus natürlichen Materialien mit Wohlfühl-Garantie für jedes Baby. Beste Qualität, individuelle Designs und verantwortungsvolle Herstellung stehen bei uns an oberster Stelle. Zeitlose und moderne Designs anstatt Fast-Fashion und k... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.