Digitale Abschreibung

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Digitale Abschreibung
Hallo Zusammen,

da es früher und auch vor kurzem Fragen zur digitalen Afa gab werd ich diese mal hier Vorstellen.

Grundsätzliches:
Bei der digitalen Afa werden die Summen entsprechend ihrer Beanspruchung aufgeteilt, ähnlich einem Kredit wo die Zinsen immer nur auf die Restsumme fällig werden.

Vorgehensweise:
Als Beispiel nehme ich hier einen aufzuteilenden Wert von 1000 und eine Afa-Zeit von 6 Monaten.
Als erstes berechnet man den Nenner: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21
Danach den Zähler z.B. für die ersten beiden Monate: 6 + 5 = 11
Nun setzt man einfach nur ein: 1000 x 11 / 21 = 523,80
somit wäre die Afa für die ersten beiden Monate 523,80
und für die letzten beiden Monate: 1000 x (1 + 2) / 21 = 142,86

Formeln:
Die Zähler und Nenner kann man auch anhand von Formeln berechnen, da man sich denken kann das die obere Vorgehensweise über einen längeren Zeitraum ganz schön aufwendig werden kann.

dabei gilt für den Nenner : t x 0,5 x (t+1)
6 x 0,5 x (6 + 1) = 21
ich nenn diesen Wert mal Ng

für den Zähler im Prinzip die selbe Formel nur das man hier von der gesamten Zeit (Ng) abziehen muss.
Zähler = NG - (t rest x 0,5 x (t rest + 1))
wäre für die ersten beiden Monate: 21 - (4 x 0,5 x (4 + 1)) = 11
somit hätte man wieder 1000 * 11 / 21 = 523,80

Anwendungsgebiete:
Dieses Verfahren das steuerrechtl. für die Abschreibung von AV verboten ist, verwendet man somit hauptsächlich bei Abgrenzungen wo die Restschuld lfd. sinkt und somit eine lineare Afa am Anfang einen zu geringen Wert erzeugt und am Ende einen zu hohen Wert. Durch den § 5 (1) wird dieses Verfahren durch ein muss im HGB auch ein muss im Steuerrecht. Wie gesagt, allerdings nicht bei Abschreibungen von AV, dem steht der § 7 entgegen der dieses verbietet.

Anmerkung
Für Ergänzungen vor allem im Bereich der Formeln bin ich natürlich dankbar. Das oben beschriebene Verfahren hat sich bei mir so eingespielt und komme damit gut zurecht. Wenn einer eine Formel hat um das Ganze noch weiter abzukürzen, dann nur her damit.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 17.01.2011 13:18:50
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
D = B / N

1000 / 6+5+4+3+2+1 = 47,62 Kann hier leider keinen Bruchstrich darstellen-müßt ihr euch denken

47,62 x 6 = 285,72
47,62 x 5 = 238,10
47,62 x 4 = 190,48
47,62 x 3 = 142,86
47,62 x 2 = 95,24
47,62 x 1 = 47,62

Berechnung der arithmethischen Reihe

6 / 2 ( 6+1) = 21
Beste Grüße
BiBu
Vielen herzlichen Dank euch beiden,
für diese ausführliche Darstellung! smile:klatschen:

Gruß
Andreas
smile:wink1:

schließe mich hier Andriko an, wirklich eine gute und ausführliche Erklärung smile:klatschen:
Auch für Dummies wie micht smile:green:

Vielen Dank euch beiden smile:!:

LG
Momo
LG
Momo
Hallo Ansimi,

besteht die Möglichkeit diesen Artikel im Forum "Abschreibungen und AfA Tabellen an erster Stelle zu halten?
Wäre doch schade, wenn solche Grundlagen mit der Zeit immer weiter nach unten rutschen.

Gruß
Andreas
Danke für das Lob smile:D

das obligt nicht mir, mal sehen wie die Redaktion das sieht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen,

auch von der Redaktion und mir ein großes Dankeschön für den Artikel.

Wir werden ihn einen Favoritenplatz geben.

Gruß Reaper
Hallo,

erstmal super übersichtlich und klar dargestellt!

Hätte da noch eine Frage: Ist es dem Kfm. gestattet die Wertminderung einer Maschine für die Steuerbilanz unter Anwendung der gleichen Berechnungsmethode vorzunehmen?

Also nach dem, was Ansimi unter Anwendungsgebiete geschrieben hat, müsste es ja eigentlich verboten sein die Berechnungsmethode für die Steuerbilanz vorzunehmen, oder?

Bitte um Rückinfo,

Lg Pierre
Hallo Pierre,

richtig, für deine Maschine ist diese Afa steuerrechtl. verboten. Nach § 7 EStg sind die lineare, die degressive und bei bewegl. WG die Leistungsabschreibung erlaubt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

wo wendet man denn jetzt digitale Abschreibung an? Nicht beim Anlagevermögen lese ich hier, ich lese: bei Abgrenzung einer Restschuld: habe ich nicht ganz verstanden - Afa auf Restschulden, sprich Darlehen oder Verbindlichkeiten smile:denk: ???
LG
Lara
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