EÜR-formular: übrige betriebsausgaben und ebay-gebühren

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EÜR-formular: übrige betriebsausgaben und ebay-gebühren
hallo


ich glaube, es liegt noch ein missverständnis vor, in den umsatzsteuervoranmeldungen, jahresumsatzsteuererklärung habe ich diese 'nullrechnung' berücksichtigt und alle anderen steuererklärungsformulare habe ich auch korrekt ausgefüllt, ich handle mit gebrauchtwaren und wende die differenzbesteuerung an, eine UST-ID habe ich auch und bekomme von ebay nettorechnungen


der punkt ist: da ich aber kein buchhaltungsprogramm verwende, werden die werte nicht automatisch ins EÜR-formular übertragen, sondern ich muss alles manuell eintragen

im EÜR-formular gibt es aber keine eindeutigen zuordnungen, so dass ich mir damit schwer tat, z.b. 'sonstige lieferungen und leistungen eu' gibt es nämlich nur in den UST-formularen


der steuerberater schreibt dazu:

" die EÜR gehört zur Einkommensteuererklärung und nicht zur Umsatzsteuererklärung.

Daher gelten hier auch evtl. andere Regeln.
Es ist einfach der Bruttowert in der Anlage EÜR zu erfassen. "


ich denke daher, dass die korrekte frage wäre: wenn du kein buchhaltungsprogramm verwenden würdest, wie würdest du die ebay-gebühren dann manuell ins EÜR-formular eintragen?

natürlich denke ich darüber nach in zukunft ein buchhaltungsprogramm anzuwenden, aber das ist ja keine pflicht oder liege ich da falsch ?
Bearbeitet: Aurin - 26.05.2013 00:46:06
Hallo Aurin,

ich habe mir eben mal die Mühe gemacht, in meinem WISO-Steuersparbuch (sehr empfehlenswert!) nachzusehen, wie die Buchungen der Ebay-Gebühren den Formularen zugeordnet werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du eine Umsatzsteuer-ID-Nr. und erhältst von Ebay.de aus Luxemburg Nettorechnungen? Oder bekommst du die Rechungen aus USA oder Großbritannien (ebay.com)? Es ist ja ein Unterschied, ob du die Rechnungen aus einem EU-Land oder einen Drittland erhältst.
Ich stelle nur bei Ebay.de ein und erhalte meine Nettorechungen von Ebay Luxemburg. Also EU-Land.

Also, die Zuordnungen für die EÜR sind: Die reinen EBAY-GEBÜHREN werden NETTO in die Zeile 24 "bezogene Fremdleistungen" (Kennziffer 110) eingetragen, das wird wohl so zusammengefasst. Die VERKAUFSPROVISIONEN, die du an Ebay gezahlt hast (kannst du aus der Rechnung herausrechnen, werden einzeln aufgeführt, wenn du eine detaillierte Rechnung hast), kommen NETTO in die Zeile 47 "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Kennziffer 183). Die Umsatzsteuer und die (nicht gezahlte) "Vorsteuer" (die du ja eigentlich hier an das FA abführen müsstest) werden gegeneinander aufgerechnet und der Differenzbetrag (wahrscheinlich "0") zusammen mir den anderen Vorsteuern in Zeile 44 "gezahlte Vorsteuern" (Kennziffer 185) eingetragen. Da sich die Steuern aus den Ebay-Rechnungen praktisch gegenseitig aufheben, brauchst du dort also normalerweise nur die anderen gezahlten Vorsteuerbeträge einzutragen. Wie schon erwähnt, in die Zeile 24 NUR DIE tatsächlich gezahlten NETTO-BETRÄGE der Ebay-Rechungen eintragen!
Ebay-Gebühren haben nichts mit "Nebenkosten des Geldverkehrs" zu tun! Dahin gehören die Paypal-Gebühren. Gib doch mal oben in das Suchfeld "Paypal-Gebühren" ein und suche nur in den "News/Fachinfos". Da gibt es ganz nützliche Hinweise. Ob sie dir etwas nutzen, weil du noch manuell buchst, weiß ich nicht. Paypal-Gebühren sind "Nebenkosten des Geldverkehrs".

Es ist zwar, glaube ich, keine Pflicht, ein Programm zu nutzen, aber empfehlenswert ist es ganz bestimmt. Du brauchst nur (einmal pro Jahr oder laufend) deine Einnahmen und Ausgaben in die Buchungsliste einzugeben und kannst alle relevanten Daten automatisch in alle Formulare übernehmen lassen. Dann ersparst du dir solche Zuordnungsfragen. Ich mache es von Anfang an mit dem WISO-Steuersparbuch und habe in den Jahren viel gelernt. Fragen kommen auch bei mir trotzdem noch auf, aber es werden immer weniger. :-)  Die Kosten sind ja wieder absetzbar. Und wenn du so viele Eingaben zu machen hast, lohnt sich das bestimmt. Allerdings wäre es schon sehr sinnvoll, sich wenigstens einmal von einem guten Steuerberater beraten zu lassen oder ihn an der Erstellung mitwirken zu lassen, falls er das Programm kennt und nutzt. Ich würde das auch tun, wenn ich es (finanziell) könnte. Aber ich komme inzwischen auch so ganz gut klar.

Ich hoffe, ich konnte dir jetzt die Hilfe geben, die du dir erhofft hast!?! Ich habe mich extra dafür hier angemeldet. ;-) Evtl. bekomme ich hier ja auch mal eine brauchbare Antwort auf meine Fragen?

Viel Erfolg!

Irene
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