Student und Kleinunternehmer

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Student und Kleinunternehmer
Hallo,

ich habe da eine kleine Frage, wenn man Student ist und nebenbei auf Gewerbeschein arbeitet
wieviel darf man verdienen..? Gilt da auch die Kleinunternehmer regelung mit 17.500€ jährlich oder
gilt da eine andere Regelung??

Vielen
Dank für eure Hilfe

Gruss
Anfängerin
Hallo,

irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Niemand wird Dir Dein Gewerbe stilllegen, weil Du zuviel verdienst. Soweit sind wir in Deutschland und jedem zivilisierten Land der Erde ja doch noch nicht. Es wäre von daher gut, wenn Du die Frage noch etwas konkretisieren würdest smile:) .
´
Viele Grüße

Schwarzelf
Okay ich versuche es.....also bei der Kleinunternehmerregelung sollte man ja nur bis 17.500€ Umsatz machen.

Wie ist es aber wenn ich student wäre und mein Kleinunternehmen weiterhin beibehalte darf ich dann immer noch 17.500€ im Jahr an umsatz machen????

Gruss
Anfängerin
Zitat
Wie ist es aber wenn ich student wäre und mein Kleinunternehmen weiterhin beibehalte darf ich dann immer noch 17.500€ im Jahr an umsatz machen????


Ja, warum denn nicht? Auch Studenten dürfen sich unternehmerisch betätigen und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Bafög oder andere nichtselbständige Nebenverdienste werden dabei nicht angerechnet.

Andersherum wird ein Schuh draus: Ob die Einkünfte eventuell beim Bafög angerechnet werden müssen, musst Du beim Bafög-Amt erfragen. Und Vorsicht auch beim Kindergeld: Noch gelten für über 18jährige die Einkunftsgrenzen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 28.09.2011 14:36:44
Hallo,

viele Studenten lassen ja gerade ihr Unternehmen auf Basis einer Kleinunternehmerregelung laufen (zum Beispiel Beratertätigkeiten), um einerseits über die Runden zu kommen und andererseits nicht die ganze Arbeit mit den Umsatzsteuervoranmeldungen zu haben. Die Regelungen im $19 des Umsatzsteuergesetzes sind nicht durch ein Studium oder eine andere abhängige Tätigkeit eingeschränkt.

In wieweit aber dieser Hinzuverdienst außer dem Umsatzsteuergesetz noch andere Gesetze, also zum Beispiel das BAFÖG oder die Mitgliedschaft in der Studentischen Krankenkasse berührt, entzieht sich leider meiner Kenntnis, aber hier müssten einschlägige Studentenberatungen qualifiziert Auskunft geben könne.

Viele Grüße

Schwarzelf
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