Auto Totalschaden

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Auto Totalschaden, Auto Totalschaden
hallo,

Es wurde ein Auto zu schrott gefahren bei uns in der Firma. AFA für KFZ 6 Jahre?? Bei meinem Beispiel nehm ich mal 6 Jahre

AW war 30.000
BW nach 2 Jahren 20.000

Wiederbeschaffungswert ist 18.000 zum Beispiel

Jetzt verkauft mein Boss das Schrott Auto für 3.000 Euro und bekommt von der Versicherung die 18.000 noch dazu.

Buchung: Außerordentlich AFA an KFZ 20.000.-
Bank an Versicherungserstattung 18.000.-
Bank an s. Erträge 3.000.- das ist ein vereinfachtes Beispiel, weiss nicht genau wie man den hergang bucht.
kann mir das einer aufzeichnen vielleicht.

Und wie ging es weiter wenn mein Boss sich ein neues Auto hierzu kauft , sagen wir mal für 40.000.-

Wird dann die 18.000 irgendwie hinzu gerechnet????

Wird das Auto überhaupt total a bgeschrieben oder nur bis zum wiederbeschaffungswert??

Wenn ihr mir ein Beispiel aufzeichet könnt wäre ich sehr dankbar
grüße kai1
Hallo Kai1,

könntest du bitte noch das Datum zu den einzelnen Vorgängen angeben. Also wann war der Unfall genau und wann ging die Versicherungsentschädigung ein ? Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich der "BW nach 2 Jahren 20.000", auf den 31.12.2010 oder 31.12.2011.
Wie sieht der Abschreibungsplan aus, also habt ihr das Schrottauto bis dahin linear oder degressiv abgeschrieben.
Ist es erst geplant das neue Fahrzeug zu kaufen oder wurde es schon gekauft. Wenn es schon gekauft wurde, bitte ebenfalls das Datum angeben.

Ich gehe davon aus der Unfall in 2011 war und du nun über dem Jahresabschluss sitzt - richtig ?

MfG

Aza
Ganz entscheidend bei der Steuergestalltung wäre noch ob der Unfall komplett unverschuldet enstanden ist?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ok,
der BW Wert bezieht sich auf 31.12.2010, linear denke ich "das macht unser Steuerberater, ich mache nur die laufende buchhaltung.

Ich möchte eigentlich wissen was ich alles buchen muss bzw. wie und wie es beim Steuerberater aussieht, dass möchte ich auch gerne wissen. "Der Steuerberater macht den Jahresabschluss und Bilanz, ich übergebe nur meine laufende Buchhaltung am ende des Jahres dem Steuerberater."

Ich gehe mal davon aus dass , das Auto linear abgeschrieben wird.

Der Unfall war ende Dezember 2011 und das neue Auto wird noch diesem Monat gekauft und der Schrotwagen noch dieses Monat verkauft.

grüße kai1
Sollte dein Chef schuldlos am Unfall gewesen sein und alle übrigen Voraussetzungen gegeben sein, kann euer Steuerberater eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. R 6.6 EStR bilden.

Was es damit auf sich hat und wie man das berechnet findest du z.B. in diesen beiden Beiträgen:

gute Erklärung von Ansimi

und noch eine Erklärung

Da du den Jahresabschluss nicht machst, würde ich mal mit dem Steuerberater telefonieren, was du alles übernehmen sollst. Das ist schon ein spezieller Fall.
Damit deine Bank stimmt, wirst du vermutlich die Versicherungsentschädigung erfassen müssen. Den Rest kann eigentlich euer StB im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten machen. Was er machen könnte; siehe die Links.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 13.01.2012 14:57:35
Hallo,

Imho gilt die Ersatzbeschaffung nur für aufgedeckte stille Reserven, bei
Versicherungsentschädigung.
Da hier aber maximal 18.000+3.000,- = 21.000,- ./. Buchwert 20.000,- = 1.000 übertragen werden können, auf einen
neuen Vermögensgegenstand, bringt das je nach Situation/Ertragslage nur wenig Ersparnis.

Ohne Nachzuschlagen, kann ich auch definitiv nicht genau sagen, ob die 3000,- Euro überhaupt mit
einbezogen werden dürfen. (ich schreibe vom Handy aus, da gehts mühsam mit dem Nachschlagen).

Ich denke aber eher nicht, aber es muss bis zu dem Unfall vor Ausbuchung des VG, ja noch zeitanteilig abgeschrieben werden, so wir der Buchwert auch noch gesenkt, je nachdem wann der Unfall war. Somit könnte sein, das ein kleinerer
Betrag übertragen werden könnte.

Dies ist aber auch nur Steuerstundung, denn somit verringert sich die AFA bei dem neuen Wirtschaftsgut.
Richtig nützlich wird es wohl erst, wenn es um sehr hohe Summen geht und es finanziell schwierig wäre, die
erhöhte Steuerbelastung in einem Jahr zu tragen.

@Kai1

Du liegst doch gut mit deiner Darstellung und Imho muss, wenn die Rücklage für Ersatzbeschaffung nicht
greift dein Steuerberater gar nichts mehr machen zu dem Fall.


Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 13.01.2012 18:04:55
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hi sroko,

imho kannst Du streichen, definitiv nur die aufgedeckten stillen Reserven.

Allerdings immer schwer zu entscheiden bei welcher Summe es für einen UN schwierig wird. Der Vorteil ist liegt nicht nur in einer Steuerstundung, sondern auch in einer Verteilung der fälligen Steuer auf mehrere Jahre, das kann manch einen UN schon enorm helfen.

Allerdings ehrlich gesagt, ich hab mir die Summen vor meiner Frage nicht mal genau angesehen und somit hast Du wohl mehr als recht.

Gruß

Andreas

PS: ja, hab das Wort "imho" nicht vergessen. smile;)
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Wenn man bedenkt das die planmäßige AfA für das gesamte Jahr noch abgezogen wird und somit der Buchwert zum Zeitpunkt des Schadens noch um einige tausend Euro verringert wird, finde ich die aufgedeckte stille Reserve gar nicht so gering.

5000-6000 € in den Sopo einzustellen finde ich für kleineren Unternehmen nicht gerade uninteressant. Hinzu kommt noch die von Ansimi angesprochene Verteilung der Steuer über mehrere Jahre.

Das man natürlich den Gewinn/ Verlust faktisch nur von einer Periode in andere Perioden verlagert ist bei den Rücklagen aber ein alter Hut. Ob es sich lohnt muss aber der Chef mit dem Steuerberater entscheiden und können wir von hier aus nicht beurteilen.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 13.01.2012 18:49:28
Allerdings der Sopo ist handelsrechtlich seit dem Bilmog nicht mehr möglich, was ich schade finde.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das stimmt, aber ich betrachte das meiste ja unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten wie du weißt und da gibt es ja noch das Wahlrecht.

Ich finde übrigens die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilmoG einen Segen smile:) .

Gruß

Aza
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