Subleasing im Konzern

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Subleasing im Konzern, Abbildung von Erstattungen für den Abschluss nachteiliger Mietverträge durch Schwestergesellschaft
Guten Tag liebe Forumsmitglieder:

hinsichtlich der folgenden Konstellation wäre ich für eure Ideen/Denkanstöße dankbar:

es geht um folgenden Sachverhalt:
- Konzerngesellschaft A (ist verantwortlich für sämtliche An- und Vermietungen im Konzern) mietet von einem externen Investor eine Immobilie zu einem Mietzins von 4€/m² an und vermietet diese an eine weitere Konzerngesellschaft B für 3€/m² weiter.
- B vermietet diese Immobilie weiter an einen externen Kunden, der nur eine Miete von 3€/m² akzeptiert.

- Hintergrund des Abschlusses des Mietvertrages durch A mit einem höheren Mietzins ist ein vorgelagertes Venturing-Projekt (Immobilie wird durch eine weitere Konzerngesellschaft entwickelt und an den externen Investor mit einem Mietvertrag; siehe erster Spiegelstrich verkauft; bei einem höheren Mietzins wird ein höherer Gewinn aus der Veräußerung realisiert).

- Zum Ausgleich des Verlustes aus dem Mietvertrag bei der A (Mietaufwand = 4€/m²; Mietertrag = 3€/m²) zahlt die B eine Ausgleichszahlung in Höhe der über die Vertragslaufzeit entstehenden Verluste zu Beginn des Vertragsabschlusses.
- B will diese Zahlung sofort aufwandswirksam erfassen; A würde die erhaltene Zahlung abgrenzen und über die Vertragslaufzeit ertragswirksam auflösen.

Meine Einschätzung ist, dass die Zahlung nicht sofort aufwandswirksam zu erfassen sondern auch bei B als ARAP/prepaid expenses (bei A als PRAP/deferred income) zu erfassen ist und über die Vertragslaufzeit prt aufzulösen ist. Die Zahlung ist für mich eindeutig wirtschaftlich dem Mietvertrag zuzordnen und soll A in der Folgezeit von Verlusten freistellen; es handelt sich um eine Form der Mietvorauszahlung. Eine sofortige Erfassung als Aufwand/Ertrag wäre m.E. nicht zulässig.

Für eure, gerne auch alternative Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
PWA
Hallo,

warum vermietet ihr denn dann nicht gleich für 4€ ?
Die Konstellation macht doch so gar keinen Sinn?

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,
Eine Vermietung für 4 €/qm geht aufgrund interner Vorgaben sowie der Tatsache, dass der Kunde nur 3 € akzeptiert.

Aus dem Verkauf der Immobilie an den Investor realisiert der Konzern :
-Einen Gewinn von 3 Mio (wenn Mietvertrag mit 4 € zwischen A und Investor geschlossen wird)
- Einen Gewinn von 1 Mio (wenn Mietvertrag mit 3 € zwischen A und Investor geschlossen wird)

Hoffe, diese Ausführungen tragen zum Verständnis bei.
Beste Grüße
Hallo,
Eine Vermietung für 4 €/qm geht aufgrund interner Vorgaben sowie der Tatsache, dass der Kunde nur 3 € akzeptiert, nicht.

Aus dem Verkauf der Immobilie an den Investor realisiert der Konzern :
-Einen Gewinn von 3 Mio (wenn Mietvertrag mit 4 € zwischen A und Investor geschlossen wird)
- Einen Gewinn von 1 Mio (wenn Mietvertrag mit 3 € zwischen A und Investor geschlossen wird)

Hoffe, diese Ausführungen tragen zum Verständnis bei.
Beste Grüße
Hallo Pwa,

danke für dein Feedback.
Deine Hauptfrage ist ja einfach zu beantworten, ja natürlich wie du sagst abgrenzen. Es ist ein Aufwand der mehrere Geschäftsjahre betrifft.

Aber nochmals zum Mietvertrag:
Ich meinte A soll ja auch für 3 Euro an B vermieten.  Aber die 1 Euro Verlust auszubelasten an die Tochter ist steuerlich nicht rechtens.
Wenn A aufgrund eigener Gewinnchancen Mieten über Marktpreisen akzeptiert, entspricht es nicht dem Arms lenght Prinzip den Verlust auszubelasten.
Dies sieht man ja auch am Endkunden C, dem könnt ihr den Verlust auch nicht ausbelasten ;-)
Bearbeitet: sroko - 22.05.2017 08:50:41
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo

die Antworten hier sind recht unterhaltsam
:klatschen:  :klatschen:  :klatschen:  :klatschen:

Wir stellen im Vorfeld bitte klar:
1. Marktpreis der Miete ist 3 EUR und nicht 4 EUR (Dritter zahlt 3 EUR an B)
2. A und B sind Konzernunternehmen

Im Einzelabschluss:
A zahlt monatlich 4 EUR an Vermieter und erhält monatlich 3 EUR von B und zusätzlich 1 EUR Kompensation

Die marktgerechte Miete ist nach Steuerrecht generell Aufwand und Ertrag!
Die gezahlte Miete ist nach HGB/IFRS generell Aufwand und Ertrag!

Bzgl. der Kompensation 1 EUR liegt hier eine verdeckte GA vor oder eine verdeckte Einlage, je nachdem wer
Mutter und wer Tochter ist von A und B. Das gilt jedoch nur Steuerrechtlich. IFRS und HGB kennen keinen
verdeckten Einlagen und/oder Ausschüttungen.

Deswegen gilt nach IFRS und HGB der Kompensationsbetrag (wenn auch nicht marktgerecht gezahlt) als
Einnahme von A und Ausgabe von B --> in unserem Fall also als Rechnungsabgrenzungsposten da er für
mehrere Perioden voar entrichtet wurde!

Grüße
Patrick Jane
Seiten: 1
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