Aktivierung Software Lizenz als "Anlage im Bau"?

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[ geschlossen ] Aktivierung Software Lizenz als "Anlage im Bau"?
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Firma A kauft in 01/2010 ein Versionsupgrade für eine Software. Das Programm arbeitet allerdings nicht zur vollsten Zufriedenheit. Auf die Nutzung bestimmter Features muss verzichtet werden. Das Programm arbeitet quasi nicht wie bestellt. Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt. Verhandlungen mit dem Lieferanten dauern an.

Frage:

1. Muss ich die Softwarelizenz ab 01/2010 aktivieren? Ich meine ja, aber nicht unter AiB, vielleicht unter den immat. VG.

2. Muss ich den Abschreibungslauf zum 01/2010 starten? Ich meine nein.
Sind Upgrades nicht eher als Erhaltungsaufwand zu verstehen?
Guter Einwand, die Funktionalität wird aber erweitert. Es sind neue Module/ Features vorhanden.

Von Erhaltungsaufwand würde ich sprechen, wenn ich bereits bestehende Module upgrade, also kein neuer Funktionsumfang.
Hallo zusammen,

zu diesem Thema kann man ganze Romane schreiben.
Ich gebe mal in Kurzform wieder, was ich dazu in den letzten Wochen und Monaten gelesen habe.

Leider war nie eine Gesetzesgrundlage oder Urteil dazu angegeben.

Software Updates/Upgrades stellen Erhaltungdaufwand dar, wie de Lang schon schreibt.
Da in der Regel Programmfehler behoben werden und die Software auf den neusten technischen Stand gebracht wird.


ABER:
1.)
Wird die Sofware durch das Upgrade um wesentliche Funktionen erweitert,
dann liegt eine Verbesserung der bestehenden Software vor.
In diesem Fall handelt es sich um Herstellungsaufwand und müsste deshalb eine Zuschreibung vornehmen mit evtl. Abschreibungsverlängerung.

2.)
Wenn dieses Upgrade selbständig installierbar und lauffähig ist,
und man die "alte" Installations-CD nicht mehr benötigt,
dann kann man eine Neuaktivierung und Ausbuchung der "alten" Software erwägen.

Aber zurück zum Thema:
Als erstes sollte Markus einmal klären welche der obigen Varianten zutrifft.

Da die Software ja nicht "ruht" und trotz Mängel einsatzfähig ist und auch eingesetzt wird,
müsste sie m. E. schon ab 01/2010 entweder als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand behandelt werden.

Der Lieferer wird ja wohl kostenlos nachbessern?!

Soviel zu meiner Betrachtungsweise des Themas.

Gruß
Andreas

EDIT:
Ich sehe gerade, Markus hat in der Zwischenzeit schon geantwortet.
Lasse es trotzdem mal so stehen.
Bearbeitet: Andriko - 20.01.2011 17:10:38 (Immer diese Rechtschreibfehler...)
Gibt es wriklich keine Verordnung oder Richtlinie bezogen auf das EStG, dass das Thema Software mit Updates und Neuinstallationen regelt?
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