ich hab in meinem Haus im Keller einen neuen Raum geschaffen in dem ich Wände rausgerissen und neue eingezogen habe. Natürlich an anderer Stelle, so dass der entstandene Raum größer wird
Ich bin Musiker und baue mir in den neu entstandenen Raum ein kleines Produktionsstudio rein. Da wir im Keller keine Heizung haben, der Raum aber beheizt werden muss, lass ich mir nächste Woche einen elektrischen Heizkörper einbauen. Der Raum ist super gedämmt, deshalb wird das kostenmäßig im Rahmen bleiben.
Kann ich diese Heizung dann als Betriebsvermögen ansehen, da sie ja für sich alleine funktioniert und nur dazu da ist, den ausschließlich betrieblich genutzten Raum zu heizen?
Wenn ja, kann ich aus der Rechnung für das Gerät und den Einbau auch Vorsteuer ziehen?
Wenn die Heizung als Anlagevermögen angesehen wird, auf wieviel Jahre muss ich die dann abschreiben? Hab in der AfA Tabelle nur Raumheizgeräte - mobil gefunden (9 Jahre). Aber meine wird ja fest an die Wand befestigt und ist somit ja nicht mehr mobil...
Viele Grüße,
Stefan