wie berechne ich die zeitanteilige Afa, wenn ich ein Anlagegut z.b. am 20. Juli anschaffe. Rechne ich im ersten Jahr den Juli mit, also 6 Monate? Oder rechne ich diesen nicht mit, weil das Anlagegut nach dem 14. des Monats angeschafft wurde?
In meiner Finanzbuchhalterweiterbildung lerne ich das so, daß jeder Monat voll mitzählt, wenn das Anlagegut mindenstens 1 Tag im Anschaffungsmonat genutzt wurde. Also würde ich den Juli auch mitrechnen, wenn ich es am 31.07. angeschafft hätte.
Unser Azubi zur Automobilkauffrau lernt das so, daß der Monat nur mitgerechnet wird, wenn das Anlagegut vor dem 15. des Monats angeschafft wurde. Ab dem 15. des Monats, also auch in meinem Beispiel, würde der Monat außen vor bleiben.
Und wie verhält es sich dann beim Anlagenabgang?
Freue mich über Stellungnahmen!!