Ich bin mir nicht sicher, ob wann ich ein Grundstück (Datum Kaufvertrag 9.12.11 in die Bilanz aufnehmen soll/kann.
Bis auf den KV habe ich nur noch eine Notarrechnung im Jahr 2011. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt erst in 2012. Ich habe gelesen, dass die Aktivierung mit Übergang von Nutzen und Lasten zu erfolgen hat. Ist das korrekt? Wann ist dieser Zeitpunkt? Kaufvertrag, Eintrgagung Grundschuld?
Kann / muss ich das Grundstück in 2011 aufnehmen, oder darf ich dies erst in 2012?
Vielen Dank für eure Hilfe.
jawe
Bis auf den KV habe ich nur noch eine Notarrechnung im Jahr 2011. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt erst in 2012. Ich habe gelesen, dass die Aktivierung mit Übergang von Nutzen und Lasten zu erfolgen hat. Ist das korrekt? Wann ist dieser Zeitpunkt? Kaufvertrag, Eintrgagung Grundschuld?
Kann / muss ich das Grundstück in 2011 aufnehmen, oder darf ich dies erst in 2012?
Vielen Dank für eure Hilfe.
jawe


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