Hallo Ihr Lieben,
folgender Fall:
eines unserer Mandanten hat mit dem ortsansässigen Kaffeefirma einen Nutzungsvertrag (Benutzervereinbarung) mit einem Kaffeeautomaten vereinbart. Jetzt haben sich der Mandant und die Kaffeefirma dahingehend geeinigt vorzeitig aus der Vertrag auszusteigen, wenn der Mandant eine hohe Summe einer Abstandszahlung an die Kaffeefirma zahlt.
Der Kaffeeautomat wurde jener Zeit nicht als Anlagegut behandelt.
Wie buche ich nun diese Abstandszahlung (ca. 7000 EUR)
Hat jemand eine Idee?
Liebe Grüße blumi78
folgender Fall:
eines unserer Mandanten hat mit dem ortsansässigen Kaffeefirma einen Nutzungsvertrag (Benutzervereinbarung) mit einem Kaffeeautomaten vereinbart. Jetzt haben sich der Mandant und die Kaffeefirma dahingehend geeinigt vorzeitig aus der Vertrag auszusteigen, wenn der Mandant eine hohe Summe einer Abstandszahlung an die Kaffeefirma zahlt.
Der Kaffeeautomat wurde jener Zeit nicht als Anlagegut behandelt.
Wie buche ich nun diese Abstandszahlung (ca. 7000 EUR)
Hat jemand eine Idee?
Liebe Grüße blumi78


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