Anzahlung vom Kunden

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Seiten: 1
Antworten
Anzahlung vom Kunden, Wohin buche ich vom Debitor eine Anzahlung?
:wink1:  Hallo Zusammen,

wo und wie buche ich eine Anzahlung vom Kunden?

Kann ich das gleich auf das Debitoren-Konto buchen? Oder ist es hier "falsch" und ich muss explizit das Konto der Anzahlung nehmen? Dann sieht man aber nicht gleich "auf den ersten Blick" dass es eine Anzahlung vom Herrn XY ist.

Wie wird das eigentlich am "einfachsten" und saubersten gebucht?

Und wie Buche ich die Verrechnung der Anzahlung mit der dann später kommenden Rechnung?

Danke für eure Antworten..

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

für solche Fälle gibt es das Konto "Erhaltene Anzahlungen" (SKR 03 Kto 1710 ff oder SKR 04 Kto 3250 ff). Die erhaltene Antahlung stellt bei Dir eine Verbindlichkeit dar für eine Leistung, die Du erst noch erbringen musst. Du bist also im Erfüllungsrückstand und daher die Buchung als Verbindlichkeit. Ein direktes Verbuchen auf dem Debitorenkonto wäre daher falsch. Bitte bei der Verbuchung als erhaltene Anzahlung auch noch an die Umsatzsteuer denken, da diese bei diesem Konto nicht automatisch gebucht werden dürfte (kenne aber Dein Buchhaltungsprogramm nicht).

Gruß
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Bank an erhaltene Anzahlung

2. Buchung Ihr erbringt Eure Leistung

Debitor an Umsatzerlöse

3. Buchung Ausgleich des Debitors durch Verrechnung mit der erhaltenen Anzahlung

Erhaltene Anzahlung an Debitor
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Hallo Jogi,

danke für deine Antwort. Ja, irgendwie machen wir es schon so. Aber im Vorsystem wird es nicht richtig ersichtlich, welche Kunden schon eine Anzahlung gemacht haben.

:denk:  Wann muss ich die Umsatzsteuer buchen?

Ich buche mit Datev, was beim Kto. 1710 nicht automatisch bucht. 1718 wäre ein automatik-Konto für die Steuer. Aber muss es da drauf?  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Danke :o)


Zitat
Jogi schreibt:
3. Buchung Ausgleich des Debitors durch Verrechnung mit der erhaltenen Anzahlung

Den Ausgleich würde ich dann folgend Buchen:
1710 an 1365

Wir setzen im Vorsystem die Rechnung des Debitors auf bezahlt und erhalten folg. Buchung:
1365 an Debitor
Die Gegenbuchung auf dem Geldtransit Konto kommt über die Bank, EC, dgl. und eben über Anzahlungen?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

dann musst Du leider eine Nebenbuchführung einrichten, d.h. Du erfasst in der Buchungszeile bereits die bekannte Debitorennummer und gleichst monatlich die Rechnungsausgänge mit den erhaltenen Anzahlungen.

Auf die Schnelle dank Google:
Kontenbezeichnung:

Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
Eigener Kontenplan SKR 03
1718
IKR
2800 SKR 04
Kostenart 3272
Kostenstelle/Schlüssel
Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung:

Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr
Eigener Kontenplan SKR 03
1719
IKR
2800 SKR 04
Kostenart 3280
Kostenstelle/Schlüssel
Wer eine Anzahlung leistet, kann sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, auch wenn noch keine Leistung ausgeführt worden ist. Wer Anzahlungen erhält, muss für diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum des Zuflusses Umsatzsteuer zahlen (Mindest-Ist-Besteuerung). Eine Anzahlung, für die noch keine Leistungen abgerechnet wurden, wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Unterliegen die Umsätze dem normalen Steuersatz, bucht der Unternehmer die Anzahlung im Zeitpunkt des Zuflusses in seiner Buchführung auf das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" 1718 (SKR 03) bzw. 3272 (SKR 04).

Buchungssatz:
Bank

an Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % (Verbindlichkeiten)

Unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz, verwendet der Unternehmer das Konto "Erhaltene Anzahlungen 7 % USt" 1711 (SKR 03) bzw. 3260 (SKR 04) und ohne Umsatzsteuerpflicht das Konto "Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 1719 (SKR 03) bzw. 3280 (SKR 04).

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erhaltene Anzahlung
Herr Huber hat von seinem Kunden Krämer eine Bestellung über Waren im Wert von 50.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhalten. Die Lieferung ist für den Januar 02 vorgesehen. Der Kunde Krämer überweist vereinbarungsgemäß eine Anzahlung von 23.800 EUR, die am 30.7.01 dem Konto von Herrn Huber gutgeschrieben wird.

Herr Huber muss den Betrag als Verbindlichkeit ausweisen und die Umsatzsteuer von 3.800 EUR, die in der Anzahlung von 23.800 EUR enthalten ist, in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Juli 01 erfassen. Er bucht die Anzahlungen nach der sog. Nettomethode.

Buchungsvorschlag:

Konto

SKR 03 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 03 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
1200 Bank 23.800 1719 Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.000
1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800
Konto

SKR 04 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 04 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
1800 Bank 23.800 3280 Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.000
3806 Umsatzsteuer 19 % 3.800
Bei Verwendung der Konten, bei denen die Umsatzsteuer automatisch ermittelt wird, sieht der Buchungssatz wie folgt aus:

Buchungsvorschlag:

Konto

SKR 03 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 03 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
1200 Bank 23.800 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 23.800
Konto

SKR 04 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 04 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
1800 Bank 23.800 3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 23.800
Diese Buchungssätze machen deutlich, dass nur der Nettobetrag als Verbindlichkeit (= erhaltene Anzahlung) ausgewiesen wird.

Die Umsatzsteuer von 3.800 EUR wird bei dieser Buchung ebenfalls als Verbindlichkeit ausgewiesen. Sobald Herr Huber diesen Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung erklärt und an das Finanzamt gezahlt hat, bucht er die Zahlung der Umsatzsteuer.

Buchungsvorschlag:

Konto

SKR 03 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 03 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 3.800 1200 Bank 3.800
Konto

SKR 04 Soll
Konten-

bezeichnung Betrag
Konto

SKR 04 Haben
Konten-

bezeichnung Betrag
3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 3.800 1800 Bank 3.800
Mit dieser Buchung wird die Umsatzsteuerverbindlichkeit von 3.800 EUR kompensiert. Von der Anzahlung i. H. v. 23.800 EUR werden zu diesem Zeitpunkt per Saldo nur noch 20.000 EUR als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Praxis-Tipp
In der Bilanz wir der Nettobetrag der Anzahlung ausgewiesen
Wird bei der Verbuchung erhaltener Anzahlungen die Nettomethode angewendet, wird nur der Nettobetrag ausgewiesen. Die Nettomethode wird handelsrechtlich als zulässig angesehen. Nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit ist der Ausweis in der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz maßgebend, wenn es im Steuerrecht keine Regelung gibt, wonach die Übernahme der Handelsbilanzwerte ausdrücklich ausgeschlossen ist. Eine derartige Ausnahmeregelung gibt es bei der Bilanzierung von Anzahlungen jedoch nicht.
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Danke Jogi für die ausführliche Antwort :)

Ich glaube, es ist besser, wenn ich mit diesem Thema nochmals unseren Steuerberater befrage.

Ja, ob ich jetzt die Abkürzung buche

Zitat
anni2012 schreibt:
Den Ausgleich würde ich dann folgend Buchen:
1710 an 1365

Oder nen Buchungssatz

1710 an Debitor
Debitor an 1365

Buche, is ja auch nicht der Rede wert ;o)

Das kann ich natürlich tun.. Das ist kein Ding ;o)

Aber das mit der Umsatzsteuer, das verstehe ich nicht.. Nur wenn es über den Jahreswechsel (WJ) hinausgeht? Oder auch unterjährig?

Vielen Dank für deine Unterstützung..

VG,
Anni
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:read:  Aber schon ein Wahnsinn, was man für Nebenbuchungen zur Buchführung machen muss und nochmals buchen und buchen und umbuchen, dass alles seine Ordnung und Richtigkeit hat...
Nein, ich mag mich nicht beschweren, es macht Spaß.. Und immer wieder schön, wenn man noch was wichtiges, neues dazu lernt.. Aber ich habe glaube ich 4 oder 5 Nebenbuchführungen in Excel-datei, welche in die Hauptbuchführung eingebucht wird, dass alles ordentlich und richtig ist ;o)
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