Aufwandsposten bei Forderungsvergleich / immaterieller Schaden durch Vergleich

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Aufwandsposten bei Forderungsvergleich / immaterieller Schaden durch Vergleich
Folgender Fall:

- Fa. hat vertragliche (1.) Forderung (Beratungshonorare) an Kunde am 1.3.14 i.H.v. 150 TEUR + USt.
- Rechn. an Kunde am 1.3. zugegangen, zahlbar bis 1.4., aber Kunde zahlt nicht
- Vertragl. neue (2.) Forderung am 1.6. i.H.v. 100 TEUR + USt.
- keine Rechnung erstellt, sondern Fa. und Kunde schließen Vergleich (am 1.9.) über insgesamt 200 TEUR  + USt. u. Kunde zahlt am 1.10. nach Zugang Rechnung am 1.9.

- Fa. hat also 50 TEUR durch Vergleich "verloren".

FRAGEN:
- (Wie) Kann die Fa. einen Verlust i.H.v. 50 TEUR steuerlich geltend machen? (Buchungssätze ?)
Normale Forderungabschreibungen /EWB gleichen ja nur die zuvor gebuchten UE aus (GuV=0). Hat die Fa. jedoch nicht einen (immateriellen oder materiellen) Schaden erlitten, wenn z.B. Waren/Vorleistungen im Vertrauen auf die ursprüngl. Ford. gekauft wurden...?

Danke für Hinweise!
Zitat
YAnom9108 schreibt:

Normale Forderungabschreibungen /EWB gleichen ja nur die zuvor gebuchten UE aus (GuV=0). Hat die Fa. jedoch nicht einen (immateriellen oder materiellen) Schaden erlitten, wenn z.B. Waren/Vorleistungen im Vertrauen auf die ursprüngl. Ford. gekauft wurden...?

Das ist eine Frage eines zivilrechtlichen Schadensersatzprozesses, nicht der Steuern!  :(
Wieso Schadenersatz, man hat sich doch gütlich verglichen!

Trotzdem ist betriebswirtschftlich ein gewisser Schaden entstanden. Wie kann man den als (a.o. Aufwand etc.) erfassen?
jemand anderes eine Idee?
Eine Abschreibung der (nichtbezahlten) Forderung führt ja (nach dem Vergleich) nicht zu einem Verlust, weil davor (vor dem Vergleich) schon Umsatzerlöse in geicher Höhe verbucht wurden.

Nur wenn z:B. Vorleistungen / Dienstleistungen eingekauft wurden, die 200 TEUR übersteigen, entsteht ein Verlust.
Was, wenn nicht? Wie kann man den "Verlust geltend machen"? Selbst erstellte Analysen aktivieren? ( auf IFRS umstellen?), Personalaufwand für dieses Projekt erhöhen (Gahaltszahlungen etc.)??

Versteht jemand die Problematik?

DANKE FÜR TIPPS UND TRICKS ... :)
Zitat
YAnom9108 schreibt:
Eine Abschreibung der (nichtbezahlten) Forderung führt ja (nach dem Vergleich) nicht zu einem Verlust, weil davor (vor dem Vergleich) schon Umsatzerlöse in geicher Höhe verbucht wurden.

Richtig.

Zitat
Nur wenn z:B. Vorleistungen / Dienstleistungen eingekauft wurden, die 200 TEUR übersteigen, entsteht ein Verlust.

Wenn zurechenbar, rechnerisch ja!


Zitat
Was, wenn nicht? Wie kann man den "Verlust geltend machen"?

Gar nicht. Unternehmerisches Risiko.

Zitat

Selbst erstellte Analysen aktivieren? ( auf IFRS umstellen?)
,

Die Bilanzposition muss erst erfunden werden.

Zitat
Personalaufwand für dieses Projekt erhöhen (Gahaltszahlungen etc.)??

Und dann?

Zitat
Versteht jemand die Problematik?

Ja.

Zitat

DANKE FÜR TIPPS UND TRICKS

Tricks?  8)
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