Buchen von Umsätzen aus dem Vormonat

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Buchen von Umsätzen aus dem Vormonat, Pflegebuchführungsverordung
Hallo zusammen :)

Ich habe eine Frage bzw ein kleines Problem. Ich arbeite in einem Pflegedienst und dort ist es üblich, dass die Abrechnung von (als Beispiel) dem Monat Februar im März erstellt und auch der Zahlungseingang erwartet wird.

Da ich vorher in einem Pflegeheim arbeitete in dem das etwas anders gehandhabt wird komme ich nun zu meinem Problem:

Wie buche ich die Abrechnung am besten im Februar ein? Meine Idee wäre nun, am Monatsletzten mit weiteren Buchungen zu warten bis die Abrechnung erstellt ist und die Umsätze dann als "Forderungen an Erträge aus Pflegeleistungen" zu buchen. Mit Eingang des Geldes im Folgemonat werden die Forderungen dann wieder ausgebucht.

Sehe ich das prinzipiell richtig oder habe ich da gerade einen gewaltigen Denkfehler?

Kontenrahmen ist SKR45.

Danke im Voraus für jede Hilfe.

Gruß
Hallo  :wink1:

um deine Frage zu beantworten, fehlen noch einige Infos:

1)Einzelunternehmen/GbR oder GmbH?

Firmiert der PD als GmbH, musst du Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen. D.h. deine Denk- bzw. Vorgehensweise ist richtig (vor allem beim Jahreswechsel). Firmiert der PD als EU oder GbR, ist der Erlös bei Zahlungseingang zu verbuchen.

2) Verwendung von OPOS?

Die meisten PDe (GmbH) schreiben ihre Ausgangrechnungen im Unternehmen selber. In dem Fall empfiehlt sich eine Buchhaltung unter Verwendung von Debitoren/Kreditoren, also "per Debitor an Umsatzerlöskonto" (## 4000-4630) unter dem letzten Datum des Vormonats. Hier kannst du, wenn der PD z.B. Medifox nutzt, die Rechnungen per Datei einspielen und dann das Rechnungsdatum auf den letzten des Vormonats zurücksetzen.  Auch solltest du die Umsatzerlöse unbedingt aufteilen, um betriebswirtschaftliche Auswertungen zu ermöglichen.

3) Vorfinanzierung?

Einige PDe nutzen auch Vorfinanzierung (z.B. BfS Service GmbH). Hier solltest du dich mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung setzen. In den meisten Fällen werden die Ausgangsdaten ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt.

Salve
Zitat
Connor schreibt:
1)Einzelunternehmen/GbR oder GmbH?

Firmiert der PD als GmbH, musst du Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen. D.h. deine Denk- bzw. Vorgehensweise ist richtig (vor allem beim Jahreswechsel). Firmiert der PD als EU oder GbR, ist der Erlös bei Zahlungseingang zu verbuchen.

Hi,
nicht ganz Korrekt.

Entscheidend ist nicht die Rechtsform des Unternehmens, sondern ob du deinen Abschluss als Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung(EÜR) aufstellst. Auch ein Einzelunternehmen oder GbR muss ab einer gewissen Größenordnung bilanzieren.

MfG
Zitat
nicht ganz Korrekt.

Entscheidend ist nicht die Rechtsform des Unternehmens, sondern ob du deinen Abschluss als Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung(EÜR) aufstellst. Auch ein Einzelunternehmen oder GbR muss ab einer gewissen Größenordnung bilanzieren.

Da hast Du natürlich recht. Ich bin davon ausgegangen, dass bei solchen Größenordnungen - die bei Pflegediensten sowieso äußerst selten vorkommen - ein Wechsel der Rechtsform zur GmbH bereits erfolgt ist...
Seiten: 1
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