ich stehe hier gerade auf dem Schlauch und bräuchte Unterstützung.
Ich unterliege für das Jahr 2013 der Kleinunternehmerregelung. Den Großteil meiner Verkäufe habe ich über Amazon abgewickelt.
Im September diesen Jahres habe ich eine Ust-ID. erhalten und diese bei Amazon hinterlegt. Nun habe ich von Amazon eine
neue Abrechnung erhalten, in der alle bezahlten Gebühren Netto ausgewiesen sind - auch für 2013. Bis zum Erhalt der Ust-ID
habe ich meine Gebühren mit Umsatzsteuer bezahlt. Wie buche ich das ganze denn nun am besten?
Für 2013 und 2014 habe ich von Amazon eine Erstattung der bisher bezahlten Umsatzsteuer erhalten, da ich diese ja nun in D abführen muss.
Belegdatum der neuen Abrechnung ist ja nun auch in 2014. Kann ich diese dann in 2013 überhaupt verwenden?
Danke für die Hilfe.
Gruss,
Tom