Buchung von Steuerberatungskosten

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[ geschlossen ] Buchung von Steuerberatungskosten
Hallo allerseits,

da mein Buchhaltungskurs erst nächste Woche anfägt, wollte ich kurz was fragen. In der Rechnung von meinem Steuerberater steht:

1) Kontiereung, Erfassung und Auswertung der Buchführungsunterlagen einschl. der Umsatzsteuervoranmeldung
2) Auslagenersatz gem. §16 StBGebV

Buche ich Pos. 1 unter 4955 (SKR03)? und wie buche ich Pos. 2?

Wäre dankbar für jegliche Hilge.

V.G.
Salut,

Zitat
§ 16 = Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.

Ich selbst würde beides auf 4955 buchen. Die Kosten wurden durch den Steuerberater verursacht und dies wiedrum würde ich dem Konto Buchführungskosten zuordnen.
Eine gute Bezeichnung der Buchung sollte ausreichen. Oder nicht? ;)

LG,
Neele
Hi Neele,

vielen Dank. Noch eine Frage :wink:
Wie buche ich Geld von erhaltene MwSt vom Geschäftskonto, das auf ein Tagesgeldkonto überwiesen wurde?

1200/1210?

Sorry,
bin dabei den Monatsabschluss zu machen.
Hallo mbissette,

ein Transfer zwischen zwei Bankkonten wird niemals direkt gebucht, sondern immer über das Konto 1360 Geldtransit.
Warum? Weil es zwei verschiedene Bankkonten mit zwei verschiedenen Kontoauszügen gibt. Das heißt also, dass es auch zwei verschiedene Buchungsbelege gibt, die man getrennt voneinander erfassen muss. Würdest du mit dem Kontoauszug der einen Bank direkt buchen und mit dem Kontoauszug der anderen Bank auch noch mal direkt buchen, hättest du eine Doppelbuchung auf beiden Bankkonten. Die Salden in deiner Buchhaltung würden dann nicht mit den Salden auf deinen Bankkonten übereinstimmen.

FALSCH
Geldabgang vom Geschäftskonto: Tagesgeldkonto an Geschäftskonto
Geldeingang auf Tagesgeldkonto: Tagesgeldkonto an Geschäftskonto

RICHTIG
Geldabgang vom Geschäftskonto: Geldtransit an Geschäftskonto
Geldeingang auf Tagesgeldkonto: Tagesgeldkonto an Geldtransit


PS: Bezüglich der Rechnung vom Steuerberater stimme ich Neele voll und ganz zu. Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sind nur Mittel zum Zweck, sie stellen keine eigenständige Leistung dar.

Gruß
Sunny  :wink:
Hi und vielen, vielen Dank für die Tipps.

Also wäre das Geldtransit 1360

Oder 1590 (durchlaufende Posten)?
Hallo,

@sunny Das mit dem Geldtransitkonto ist mir bekannt, muss es aber denn darüber gebucht werden? Ich bin ein kleines Unternehmen und schaffe es meine Kontoauszüge entsprechend zu sortieren, sodass keine Doppelbuchungen vorkommen, daher buche ich in der Regel direkt die Bankkonten an.

Auf dem Kontoauszug mache ich einen Vermerk mit der Buchungsnummer, damit ich es immer wieder finde und nicht auf die Idee komme etwas zu wiederholen.

Gruß Autoverwerter
Hallo,

bei einem Geldtransfer zwischen zwei Bankkonten kommt es zwangsläufig zu einer Doppelbuchung, wenn bei beiden Kontoauszügen jeweils direkt gebucht wird.

Von Bankkonto1 wird Geld auf Bankkonto2 überwiesen:
Bei Kontoauszug1 (von Bankkonto1) buchst du Bank2 an Bank1.
Bei Kontoauszug2 (von Bankkonto2) buchst du ebenfalls Bank2 an Bank1.


Diese Doppelbuchung kann man nur dann umgehen, wenn man bei einem der beiden Kontoauszüge den Geldtransfer unter den Tisch fallen lässt.

Von Bankkonto1 wird Geld auf Bankkonto2 überwiesen:
Bei Kontoauszug1 (von Bankkonto1) buchst du Bank2 an Bank1.
Bei Kontoauszug2 (von Bankkonto2) buchst du nichts.


Das würde bedeuten, dass auf dem Kontoauszug2 zum Beispiel 4 Positionen stehen, von dir aber nur 3 der 4 Positionen gebucht werden. Damit hast du den Buchungsbeleg nicht vollständig erfasst und deine Buchführung wäre fehlerhaft.

Ob du mit dem Konto Geldtransit arbeiten musst oder willst, bleibt letztenendes dir selbst überlassen. Buchhalterisch gesehen, ist bei einem Geldtransfer zwischen zwei Bankkonten das direkte Buchen, also ohne ein zwischengeschaltetes Geldtransitkonto, nicht korrekt.

Gruß
Sunny  :wink:

Bei einem Geldtransfer zwischen einem geschäftlichen Bankkonto und einem privaten Bankkonto gibt es kein zwischengeschaltetes Geldtransitkonto, weil nur der Geldzugang bzw. der Geldabgang beim geschäftlichen Bankkonto erfasst wird (Privateinlage bzw. Privatentnahme). Für den Geldfluss auf dem privaten Bankkonto gibt es keine Buchung, so dass dementsprechend auch keine Verrechnung stattfinden muss.

Bei einer Zahlung an einen Dritten bzw. einer Zahlung von einem Dritten gibt es selbstverständlich auch kein Geldtransitkonto. Da ist die direkte Buchung ja auch Wareneingang an Bank bzw. Bank an Erlöse.
Danke für die Erklärung.

Die von dir angesprochene Doppelbuchung umgehe ich doch in dem ich auf beiden Auszügen schreibe Buchungsnummer BAXXXX (X = beliebige Zahl). Dadurch wird die eine Buchung nur doppelt belegt aber nicht doppelt gebucht bzw. gar weggelassen.

Also ich verstehe schon deinen Ansatz und die Problematik die du ansprichst. Dennoch finde ich es nicht sinnvoll, da die Buchführung ja weiterhin eindeutig bleibt.

Ich werde das mal mit dem Geldtransitkonto ausprobieren, mal sehen ob es den Mehraufwand lohnt.

Gruß Autoverwerter
Hallo.

Zitat
Autoverwerter quote:
Dadurch wird die eine Buchung nur doppelt belegt aber nicht doppelt gebucht bzw. gar weggelassen.
Damit unterschlägst du eine Buchung. Bei richtiger Vorgehensweise würde es dazu gar nicht erst kommen.

Grundsatz: "Keine Buchung ohne Beleg."
Umkehrschluss: "Kein Beleg ohne Buchung."  --> 2 Kontoauszüge - 2 Belege - 2 Buchungen.


Zitat
Autoverwerter quote:
Dennoch finde ich es nicht sinnvoll, da die Buchführung ja weiterhin eindeutig bleibt.
Es ist mehr als sinnvoll, weil die Buchführung in bestimmten Konstellationen eben nicht eindeutig ist. Ein Beispiel:

Am 31.12. nimmst du 100 € aus deiner Kasse und gehst zur Bank, um es einzuzahlen. Den Einzahlungsbeleg, den du dafür bekommst, nimmst du als Beleg für dein Kassenbuch und buchst zum 31.12. Bank an Kasse. Damit stehen in deiner Buchführung zum 31.12. die 100 € auf dem Konto Bank. Die tatsächliche Wertstellung auf dem Bankkonto erfolgt aber auf Grund des Feiertages erst am 02.01. Auf deinem Kontoauszug wird also zum 31.12. ein Abrechnungssaldo von 0 € ausgewiesen. In deiner Buchführung stehen aber 100 €. Damit ist dein Jahresabschluss falsch, weil dein Schlussbestand mit dem des Kontoauszuges nicht übereinstimmt. Dass sich das im neuen Jahr wieder ausgleicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Stichtag ist der 31.12. und nicht der 02.01.

Wenn du aber zum 31.12. Geldtransit an Kasse und zum 02.01. Bank an Geldtransit buchst, hast du das Problem nicht, weil beim Jahresabschluss dein Schlussbestand mit dem des Kontoauszuges übereinstimmt.


Zitat
Autoverwerter quote:
Ich werde das mal mit dem Geldtransitkonto ausprobieren, mal sehen ob es den Mehraufwand lohnt.
Was für ein Mehraufwand? Es ist gerade mal eine einzige Buchung, die du mehr machen musst. Das dauert max. 10 Sekunden. Und dafür ist es dann auch wirklich richtig.

Gruß
Sunny  :wink:
Ok, das mit dem Jahresabschluss habe ich dabei noch nicht berachtet, weil es bei mir noch nicht vorkam.

Ich werde es dann mal bei mir miteinführen und hoffe das ich dabei keine Fehler mache.

Danke für deine Geduld und dieser ausführlichen Erklärung. Vorallem dein Jahresabschluss Beispiel hat mir gezeigt, dass es sinnvoll ist aufgrund der Verschiebung.
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