Zitat |
---|
Du weißt so gut wie ich, dass Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Das einzelne was zu berücksichtigen ist, dass die totale Summe aller Aufwendungen (Kosten) in beiden Fällen gleich ist. |
Das stimmt so nicht ganz.
Die Summe aller Aufwendungen ist nicht gleich!
Die FiBu zeichnet alle Aufwendungen und Erträge auf, seien sie betrieblich bedingt oder auch nicht. Dies führt letztendlich zum Geschäftsergebnis.
Die KLR interessiert nur das Betriebsergebnis, also alle Aufwendungen Erträge die im Zusammenhang mit Beschaffung, Produktion und Absatz stehen.
Aufwendungen die nicht davon betroffen sind, nennt man „neutralen Aufwand“ und werden in der Kostenrechnung nicht berücksichtigt, weil dies zu einer unrichtigen Belastung der Produkte und der Dienstleistungen des Unternehmens führt.
Das ist eigentlich alles was ich die ganz Zeit dazu sagen wollte!
Deine Beispiele in Bezug auf Konto 2350 „Grundstücksaufwendungen neutral“, ergeben m.E. Sinn, wenn es sich um Umlagen handelt.
Es wäre schön, wenn du die Begründungen zu den anderen Beispielen auch einstellst, falls vorhanden. Würde mich wirklich interessieren.
Und Beispiele für betrieblichen Grundstücksaufwand?
Grundsteuer, Gebühren f. Müllabfuhr könnte ich mir denken.
Vielleicht schreibt ja noch jemand was zu unserem Thema?!
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende
Gruß
Andreas