habe ein Problem,
Buche in SKR 04. Die Daten wurden eingespielt und die Kasse ist im Minus. Es handelt sich um eine GmbH. Eine Privateinlage kommt je naturgemäß nicht in Frage. Wie genau buche ich nun??
Danke schon mal für die Hilfe!!!
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21.02.2010 15:42:43
Hallo
habe ein Problem, Buche in SKR 04. Die Daten wurden eingespielt und die Kasse ist im Minus. Es handelt sich um eine GmbH. Eine Privateinlage kommt je naturgemäß nicht in Frage. Wie genau buche ich nun?? Danke schon mal für die Hilfe!!! |
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21.02.2010 17:15:23
Hallo Cem1,
mal davon abgesehen, dass ein Kassenbestand nie ein Minus aufweisen kann und eine Privateinlage zum Ausgleich bei Kapitalgesellschaften nicht in Frage kommt, würde ich an deiner Stelle Ursachenforschung betreiben um den Fehler zu finden! Im Notfall kannst du den Fehlbetrag als Kredit des Gesellschafters gegenüber der GmbH buchen, um den Kassensaldo auf Null zu bringen. So habe ich es zumindest theoretisch gelesen, ist aber auch nicht die "feine Art". Aber dennoch ist der negative Kassenbestand für jeden Prüfer zu diesem Zeitpunkt ersichtlich! Und dieser Minusbestand kann durchaus steuerrechtlich zur Verwerfung der Buchführung führen! Die Profis hier im Forum werden dir bestimmt noch das eine oder andere dazu schreiben… Gruß Andreas |
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21.02.2010 19:39:06
Hallo Andreas,
danke schon mal. Ich weiß schon, dass die Kasse niemals im Minus sein kann. Ich habe die Kasse nicht gebucht, die Daten habe ich eingespielt. Nun versuche ich mich an der Problemlösung. Ich werde wohl um ein Gespräch nicht herum kommen. Ich habe noch nicht gesendet und da ich annehme, dass vor Ort kein Kassenbuch geführt wird, war meine Überlegung, dass ich das Problem mit einer "Einlage" nun löse.Ist alles sehr unschön. Die Überlegung war, ob ich es wie eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter buche und dann im nächsten Monat wieder auflöse. Ist aber auch nicht in Ordnung oder?? Danke schön Cem1 |
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21.02.2010 20:59:08
Hallo, Cem1,
ich wollte dich nicht belehren, es ist mir schon klar dass dir die Problematik sehr wohl bewusst ist. Sonst hättest du den Thread ja nicht eröffnet. :wink: Das Gespräch würde ich auch als erstes suchen, um möglichst den Fehler zu finden. Als „Einlage“ kannst du den Fehlbetrag bei einer GmbH nicht buchen, da es bei Kapitalgesellschaften keine „Privatentnahmen“ und „Privateinlagen“ gibt, da es keine Personengesellschaft ist.
Ja, und schnell wieder auflösen. Bei einer Prüfung, wie gesagt würde dies aber trotzdem auffallen, da die Kasse ja zu diesem Tag im Minus war! Wie hoch ist denn der dieser Minus-Betrag? Denke mir nur, bei 250 EUR das Ganze als Kredit des Gesellschafters gegenüber der GmbH zu buchen, na ja? – Aber sonst bleibt dir nichts anderes übrig… :roll: Da ich nicht aus der Praxis komme, sondern eher Theoretiker bin, wird dir bestimmt auch noch der eine oder andere Profi hier im Forum einen nützlichen Tipp geben können zu deiner „Kassenmisere“! Gruß Andreas |
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21.02.2010 21:25:50
Hallo,
vielen Dank nochmals für die Hilfe. Ich werde wohl das Gespräch suchen müssen. Schönen Abend noch und danke Cem1 |
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