Die Fahrkarte hat er mir im Original mitgeschickt. Kann ich diese buchen, und wenn ja auf welches Konto.
Ich nutze SKR03. Macht es nicht so kompliziert, weil ich nur ne EÜR mache (freiberuflich)
Danke im Voraus.
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30.07.2009 10:41:50
Ein Subunternehmer hat für mich einen Auftrag erledigt. Er hat seine Rechnung gestellt. Auch Fahrtkosten waren aufgeführt.
Die Fahrkarte hat er mir im Original mitgeschickt. Kann ich diese buchen, und wenn ja auf welches Konto. Ich nutze SKR03. Macht es nicht so kompliziert, weil ich nur ne EÜR mache (freiberuflich) Danke im Voraus. |
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30.07.2009 11:01:25
Es kommt drauf an , was für eine Dienstelistung es war?
Seine in Rechnung gestellte Reisekosten zählen dann auch zur Dienstleistung. |
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30.07.2009 11:10:01
Bei dem Subunternehmer handelt es sich um einen Kleinunternehmer. Er hat die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten in seine REchnung geschrieben und mir das Zugticket mitgeschickt.
Kann ich das unter Reisekosten Arbeinehmer verbuchen? |
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30.07.2009 11:16:57
Hi Hot,
also lt. Wiki kann ein Subunternehmer
Ist er nicht selbst für seine Fahrtkosten verantwortlich? Finde ich schon seltsam, Baufirmen stellen dem Auftraggeber ja auch keine Buskarten ihrer Arbeiter in Rechnung! Mh! |
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30.07.2009 11:27:12
Als Subunternehmer ist in diesem Fall ein freiberuflicher Schriftdolmetscher gemeint, der aus Leipzig an die Ostseeküste fahren mußte um für mich (auch freiberuflicher Schriftdolmetscher) einen Auftrag zu erledigen. Die Rechnung an den Auftraggeber habe ich geschrieben.
Die in Rechnung Stellung der Fahrtkosten ist bei Schriftdolmetschern üblich. Jetzt hatte ich zum ersten Mal den Fall, das mir die original Fahrkarte mitgeschickt wurde. Als findiger Unternehmer dachte ich mir, dass ich mein Gewinn minimieren kann, wenn ich die Fahrkarte mit verbuche. Ich wollte jetzt wissen, ob das möglich ist und welches Konto ich dann ansprechen müsste. |
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30.07.2009 11:32:21
Er hat dir quasi sein Honorar in Rechnung gestellt.
z.B. die Rechung lautet : Pos.1 . Übersetzung , etc.... 200,00 € Pos 2. Fahrtkosten 50,00 € Re. Betrag 250,00 € Ich würde dann alles unter 4909 Fremdleistung/Fremdarbeiten verbuchen Sonst schileße ich mich Neele an |
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30.07.2009 11:37:16
Das habe ich soweit schon verbucht.
Es geht jetzt separat um die Fahrkarte. Worin liegt eigentlich der Unterschied bei 3100 Fremdleistungen und 4909 Fremdleistungen? |
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30.07.2009 11:53:57
Ja, die Fahrkarte braucht er normalweise nicht mitzuschicken.
Du kannst es natürlich unter eigener Reisekosten buchen, aber man macht soetwas natürlich nicht :wink: 3100 Fremdleistung (z.b. Bauleistung eines Subunternehmers) - Kontenklasse Materialeinkauf 4909 Fremdleistung ( z.b.Verwaltungskosten) - Kontenklasse Verwaltungskosten |
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30.07.2009 13:39:21
Hallo,
die Fahrkarte, als Original beleg, braucht der Subunternehmer für seine Buchhaltung. Sonst kann er den Aufwand dafür nicht verbuchen (Kopie genügt hier, zumindest für den Vorsteuerabzug, nicht). Du selbst hast ja eine rechnung vom Subunternehmer für die weiterberechnetetn Fahrkosten. Das genügt für Dich. Gruß, Buchi |
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