ich bin seit 3 Jahren selbständig und habe meine Buchführung EÜR immer selbst gemacht (Kenntnisse vorhanden). Hatte auch schon eine UST-Sonderprüfung und dieses Jahr eine BP erfolgreich ohne Mängel. Zum 01.01.2015 bin ich wegen meinem Gewinn zur Bilanzierungspflicht berufen worden.cIch soll jetzt dem Finanzamt eine Eröffnungsbilanz einreichen.
Die Eröffnungsbuchungen wie Bank, Eigenkapital etc. sind mir alle klar. Nur bei der Umsatzsteuer habe ich eine "Blockade".
Ich reiche beim Finanzamt nur Rot-Meldungen ein, da ich in Deutschland nur Vorsteuerbeträge habe und meine Auftraggeber im Drittland sprich ohne UST sind. Alles vom Finanzamt geprüft.
1.
Laut meiner Buchhaltung habe ich für den Dezember 2014 vom Finanzamt noch 300 € zu bekommen. Wie buche ich diese Forderung richtig ein? Habe den SKR03. - 1545 an 1790?
2.
Wie ist das mit meiner UST Jahreserklärung 2014? Habe durch diversen Kleinkram etc. noch ca. 100 € vom Finanzamt zu bekommen. Wenn ich meine UST 2014 im Mai 2015 abgebe und das Geld dann in 2015 bekomme, ist dann das jetzt auch schon eine Forderung an das Finanzamt (die auch in die EB rein muss)? Oder wie buche ich meine UST Erstattung 14 dann? Erstattung bzw. Forderung ist ja noch ungewiss.
Alle sonstigen Fragen bezüglich der Bilanz mit Realisationsprinzip etc.(auf meine Tätigkeit gesehen) sind mir klar. Habe auch nur 4 große Auftraggeber derzeit und relativ geringe Ausgaben. Ca. 200 Belege im Jahr.
Wäre über eine Hilfe sehr dankbar. Vielen Dank.