Verbuchen Wareneinkauf EU / Umsatzsteuer Voranmeldung/ fehlende Buchung?

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[ geschlossen ] Verbuchen Wareneinkauf EU / Umsatzsteuer Voranmeldung/ fehlende Buchung?
Hallo an alle,

ich habe da ein zwei Fragen und hoffe mir kann dabei jemand behilflich sein.

Wir (Einzelunternehmung) haben ein Produkt von einem Unternehmen in Frankreich gekauft und die dazugehörige Rechnung wurde netto ausgestellt, da dem Unternehmen unsere USt. Nr. vorliegt. Diese besagte Rechnung haben wir wie folgt in Collmex gebucht:

Wareneinkauf EU
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pos S/H Konto Name X Betrag
1 Haben 1200 Bank X 103,58
2 Soll 3425 Innergem. Erwerb 19% USt. u. VSt.                    103,58
3 Haben 1774 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb                19,68
4 Soll 1574 Abziehbare Vorsteuer 19% innerg. Erwerb 19,68
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich bin mir nicht sicher, ob die Buchung so in Ordnung ist !?


Exakt diesen Artikel haben wir an einen PRIVATKUNDEN verkauft und den Betrag zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
(Der Kunde hat per PayPal bezahlt)

Die Buchung habe ich in Collmex wie folgt erfasst:

Warenverkauf
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Pos S/H Konto Name Betrag
1 Soll 1200 PayPal 127,17
2 Soll 4970 Kosten des Geldverkehrs 2,82
3 Haben 8410 Erlöse 19% Umsatzsteuer 109,24
4 Haben 1776 Umsatzsteuer 19% 20,75
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Auch hier frage ich lieber nach, ob die Buchung so ordnungsgemäß ist !?

Beim „Test“aufruf der Umsatzsteuer – Voranmeldung ergibt sich eine Umsatzsteuervorauszahlung von 20,60 €.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Feld auf Steuer-Formular Umsatz Steuer
81 - Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %                     109,00 20,71
89 - Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v. H. 103,00 19,57
61 - Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen          19,68
83 - Verbleibende Umsatzsteuervorauszahlung / Überschuss           20,60
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehe ich es richtig, dass anhand dieses Beispiels (EK 103,58 €, VK 127,17 € = 23,59 €) und nach Abzug der Umsatzsteuervorauszahlung (20,60 €) ein Gewinn von 2,99 € übrig bleibt ? Oder fehlt hier ganz einfach eine Buchung, was die Umsatzsteuer / Vorsteuer betrifft ?

Ich stehe gerade ehrlich gesagt auf dem Schlauch und umso länger ich darüber nachdenke, desto mehr verwirrt es mich.

Wenn man das Produkt steuerfrei im Ausland einkauft, muss man beim Verkauf in Deutschland an eine Privatperson die Mehrwertsteuer zwingend in Rechnung stellen ? Ich bin bis dato an sich davon ausgegangen, dass auch hier nur die Differenz von der Umsatzsteuer zur Vorsteuer 20,75 € - 19,68 € = 1,07 € an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Ich habe auch etwas von einer Differenzbesteuerung gelesen, was hier wohl aber nicht greift, weil es sich nicht um Gebrauchtware handelt !?

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir die ein oder andere Hilfestellung geben könnt.

Vielen Dank erstmal.

Gruß
BE0909
Hallo BE0909,

alles richtig gebucht.

Erklärung:

Der einkauf aus der EU wird ind Deutschland (D) steuerpflichtig für dich, gleichzeitig kannst Du Dir die Vst. aus der Rechnung ziehen, somit prinzipiell ein Nullsummenspiel.

Warum entsteht nun trotzdem bei der Voranmeldung eine Differenz (19,68 vs 19,57)
Ganz einfach, der Ust. Betrag wird auf volle euro gerundet, während der Vst. Betrag centgenau eingetragen wird. Somit hast du hier eine Differenz von 11 Cent.

Dein Verkauf in D ist steuerpflichtig, somit fallen hier 20,75 euro Ust. an, da die BMG hierfür 109,24 Euro waren werden diese wieder in der Voranmeldung auf volle euro nach unten gerundet, somit neue BMG 109,-
Davon sind dann nur noch 20,71 euro Ust. zu zahlen, ziehen wir davon noch deine Differenz aus dem EU Kauf ab dann haben wir deine zu zahlende Summe von 20,60 Euro.

Diese Differenzen sin unterjährig normal und werden dann mit der Ust-Jahresmeldung begradigt/korrigiert.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 11.01.2011 21:35:27
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und der sehr ausführlichen Erklärung.

Also sind es anhand der Beispielzahlen tatsächlich nur ein Gewinn von 2,99 € und der Rest geht an Steuern drauf !? Klasse.  :denk:

Vielleicht noch kurz zu meiner Frage, ob man dem Kunden in Deutschland die MwSt. in Rechnung stellen muss. Wobei, ich denke mal mir die Frage jetzt auch selbst beantworten zu können. Es war nur die erste Rechnung aus Frankreich und da hat es mich etwas überfordert.  :oops:

Diese „Differenzbesteuerung“ gilt auch wirklich nur bei Gebrauchtwaren und wäre z. B. gar nicht anwenbar ? Wäre nur hilfreich zu wissen, falls wir dann doch noch einmal kurzfristig etwas in Frankreich ordern müssten, aber bei dem rechnerischen Gewinn, würde das ja nicht in Frage kommen.  :|

Liebe Grüße und vielen Dank nochmal.

BE0909
Hallo BE0909,

Zitat
BE0909 schreibt:
Vielleicht noch kurz zu meiner Frage, ob man dem Kunden in Deutschland die MwSt. in Rechnung stellen muss. Wobei, ich denke mal mir die Frage jetzt auch selbst beantworten zu können. Es war nur die erste Rechnung aus Frankreich und da hat es mich etwas überfordert. smile:oops:
Richtig, da Du Ust.-Pflichtig bist, musst Du auch deine Rechnungen mit Ust.-ausstellen.
Wärst du nicht Ust.-Pflichtig wäre die Rechnung ais der EU auch nicht netto sondern brutto bei Dir angekommen.

Zitat
BE0909 schreibt:
Diese „Differenzbesteuerung“ gilt auch wirklich nur bei Gebrauchtwaren und wäre z. B. gar nicht anwenbar ? Wäre nur hilfreich zu wissen, falls wir dann doch noch einmal kurzfristig etwas in Frankreich ordern müssten, aber bei dem rechnerischen Gewinn, würde das ja nicht in Frage kommen. smile:|
Soweit ich das von hier aus beurteilen kann, ist die Differenzbesteuerung kein Thema für euch. Das euer Gewinn so niedrig ist, hat nichts mit Ust./Vst aus dem EU Ausland zu tun, dies ist mehr das Ergebnis eurer Gewinnspanne. Wenn ihr für 103,58 netto einkauft und für 109,24 wieder verkauft wovon dann noch die Paypal Gebühren runter gehen, dann kann der Gewinn nicht höher sein. Inwieweit der Verkaufspreis nach oben offen ist, kann ich allerdings nicht beurteilen, das wisst ihr wohl besser.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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