EÜR-Anfänger und Jahreswechselproblem...

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EÜR-Anfänger und Jahreswechselproblem...
Hallo allerseits,

ich bin seit Anfang Dezember 2014 als Nachhilfelehrer selbstständig (Kleinunternehmerregel). Die ersten Stunden habe ich bereits im November gegeben, so dass ich im Dezember die ersten Rechnungen (Rechnungsdatum Dezember) stellen konnte. Einige Geldbeträge sind jetzt noch im Dezember auf meinem Konto eingegangen, einige erst im Januar (verspätete Zahlungen). Ich stelle die Rechnungen jeweils immer im Folgemonat der erbrachten Leistungen. Als Betriebsausgaben habe ich eigentlich nur die Kosten für meinen privaten Pkw (Reisekostenpauschale, 0,3 Euro/km; Nutzung < 50% der gefahrenen Kilometer) sowie einige Bücher und Anzeigenkosten.


Nun habe ich ein paar Problemchen bei meiner Einkommenssteuer:

1. Welche Rechnungen muss ich nun für das Jahr 2014 angeben? Gilt hier nur das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs?

2. Muss ich auf jeder meiner Rechnungen den Zahlungseingang vermerken (damit Finanzbeamter den Zahlungseingang sehen kann)?

3. Wie verhält sich das mit der Reisekostenpauschale? Diese Kosten müssten ja wohl auf jeden Fall in 2014 angefallen sein, oder? Ich habe alle Fahrten schön brav aufgelistet. Kann ich hier jetzt alle Reisekosten aus den beiden Monaten November und Dezember anführen, obwohl ich nur ein paar Zahlungseingänge für 2014 habe (da die Zahlungseingänge für Dezemberunterrichte ja erst im Januar in Rechnung gestellt wurden)?

4. Wie weise ich nach, dass mein privater Pkw eine betriebliche Nutzung von < 50% hat? Im Dezember ist das ja kein Problem, da der Wagen ja übers Jahr fast nur privat genutzt wurde. Die Frage zielt eher auf 2015 ab. Hier verwende ich seit zwei Monaten ein Fahrtenbuch, damit ich über einen Zeitraum von drei Monaten zeigen kann, dass der Pkw zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird. Ist das ausreichend? Muss ich das jedes Jahr machen? Unsere jährliche private Nutzung des Pkws liegt bei ungefähr 16000 km, die Nutzung durch Nachhilfe bei etwa 7.000 km. Sollte doch eigentlich kein Problem sein, doch reicht hier ein Nachweis von drei Monaten?

5. Wie weise ich sicher die Fahrtkilometer beim Finanzamt nach? Reicht da eine Auflistung meiner Termine und eine Kilometerberechnung mit Google Maps?


Habt Nachsicht, denn vielleicht ist das eine oder andere hier schon x-mal gefragt worden. Ich habe keine Ahnung von den steuerlichen Feinheiten.

Vielen Dank für eure Antworten :D .

Manfred
Hallo Manfred,
als Kleinunternehmer erstellst Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. D. h. Du trägst in einem Journal oder in einem EDV-Programm alle Einnahmen und Ausgaben ein. Dazu trägst Du die Beträge immer mit dem Datum ein, an dem sie tatsächlich ein- oder ausgegangen sind. Am Jahresende ergibt sich dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (eür) ist bei der Einkommensteuererklärung ein eigenes Formular. Es empfiehlt sich, diese Buchführung über eine Software zu erledigen.

Du musst dem Finanzamt nur nachweisen, welche PKW-Kosten Du geltend machst, wenn der Wagen nicht im Betriebsvermögen steckt. Insofern einfach Fahrtenbuch über die betrieblichen Fahrten führen und am Monatsende die gefahrenen Kilometer mit 0,30 Euro als Ausgabe in die EÜR einbuchen.

Wenn Du weitere Fragen hast, dann melde Dich.

Viele Grüße, Dani
Hallo Manfred,

Zitat

1. Welche Rechnungen muss ich nun für das Jahr 2014 angeben? Gilt hier nur das Rechnungsdatum oder das Datum des Zahlungseingangs?
Es gilt das Zahlungsdatum, da in der EÜR das Zufluss- und Ablfussprinzip gilt. Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme; die 10-Tage-Regel. In diesem Video erkläre ich es: http://www.pierretunger.com/cms/tutorials/euer-zufluss-abfluss-prinzip-10-tage-regel/

Zitat

2. Muss ich auf jeder meiner Rechnungen den Zahlungseingang vermerken (damit Finanzbeamter den Zahlungseingang sehen kann)?
Zwischen Beleg und Zahlung sollte ein Bezug herstellbar sein. Ich vermerke auf allen Eingangsrechnungen das Zahlungdatum. Auf den Ausgangsrechnungen nicht, da ich hier die ReNr. als eindeutigen Bezug habe.

Zitat

3. Wie verhält sich das mit der Reisekostenpauschale? Diese Kosten müssten ja wohl auf jeden Fall in 2014 angefallen sein, oder? Ich habe alle Fahrten schön brav aufgelistet. Kann ich hier jetzt alle Reisekosten aus den beiden Monaten November und Dezember anführen, obwohl ich nur ein paar Zahlungseingänge für 2014 habe (da die Zahlungseingänge für Dezemberunterrichte ja erst im Januar in Rechnung gestellt wurden)?
Die Aufwendungen sind Dir in den Monaten entstanden, also kannst Du sie auch in 2014 abrechnen. Unabhängig davon, wann oder ob Du dafür Geld erhältst.

Zitat

5. Wie weise ich sicher die Fahrtkilometer beim Finanzamt nach? Reicht da eine Auflistung meiner Termine und eine Kilometerberechnung mit Google Maps?
Da reicht eine Auflistung mit Datum, Zweck, gefahrene Kilometer. Es bietet sich an in diesem Zuge auch gleich die Verpflegungsmehraufwendungen zu erfassen. Schau mal hier: http://www.pierretunger.com/cms/excel-vorlage-verpflegungsmehraufwendungen-kilometerpauschale-2015/

VG Pierre
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