EÜR und Privatwagen des Ehepartners

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[ geschlossen ] EÜR und Privatwagen des Ehepartners
Hallo,

habe mal eine vielleicht einfachen Frage welche sich ggf. kompliziert anhört:

wir haben seit 02/2010 ein Gewerbe angemeldet und konnten auch in 2010 schon ein paar nette Geschäfte abwickeln (Computer Systemhaus und Computerzubehör), da wir als neues Unternehmen jeden Monat die UST-Voranmeldung machen müssen haben wir (wie es sich gehört) alle relevanten Belege gesammelt, abgelegt und in der UST-Voranmeldung zusammengerechnet.

Wie verhält sich das ganze aber nun mit einem schon VOR der Gewerbeanmeldung finanzierten KfZ (des NICHT gewerbetreibenden Ehepartners) welches nun größtenteils für Firmenfahrten verwendet wird smile:?:
Bisher haben wir nur die Tankbelege in die EÜR für die UST reingenommen - ist das falsch smile:?:
Was ist mit Wartung, Finanzierung, Instandhaltung usw smile:?:

Vielleicht weiß ja jemand etwas - auch wenn es sich vielleicht blöd anhört. smile:denk:


Grüße aus dem Ruhrgebiet

Carsten
Hallo Carsten,

auch dir ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Dies ist zwar nicht gerade mein Spezialgebiet, aber ich versuchs mal.

Liegt der betriebliche Nutzungsanteil des Fahrzeugs über 50 %,
dann ist es zwingend dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Alle Kosten sind dann steuerlich als Betriebsausgaben abziehbar.
Eine anteilige Privatnutzung ist gewinnerhöhend zu versteuern.

So die Gesetzeslage.
Aber, das musst du gegenüber dem Finanzamt auch durch geeignete Aufzeichnungen glaubhaft machen.
Wie z.B. eine lückenlose Dokumentation der betrieblich veranlassten Fahrten.

Wenn du das Fahzeug nicht ins Betriebsvermögen nimmst, dann
kann du pro gefahrenem Kilometer 30 Cent ansetzen.
Eine ordentliche Aufzeichnung der betrieblich veranlassten Fahrten vorausgesetzt.

Oder anteilmäßig die tatsächlichen entstandenen Kosten abrechnen, und auch anteilig VSt. geltend machen.
Beleg hast du ja alle gesammelt.

Zitat
wolkit schreibt:
Bisher haben wir nur die Tankbelege in die EÜR für die UST reingenommen - ist das falsch smile:?: Was ist mit Wartung, Finanzierung, Instandhaltung usw


Nimmst du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen, dann kannst du diese Kosten bis auf die Finanzierung als Betriebskosten geltend machen.

Ansonsten, nur anteilmäßig bzw. gar nicht, wenn du die 30 Cent Pauschale ansetzt, da hiermit die Betriebskosten abgegolten sind.

Ich bitte um Korrektur bzw. Ergänzung falls mir etwas entgangen sein sollte!

Gruß
Andreas
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