ich betreibe ein Reisegewerbe und bin zusätzlich Freiberufler (umsatzsteuerpflichtig).Für jede Tätigkeit habe ich eine eigene Steuernummer und ein eigenes Geschäfts-Girokonto.
In meinem Fall, kann es vorkommen, das ich Material (Rohstoffe), welches ich über das REISEGEWERBE eingekauft habe, als FREIBERUFLER nutzen möchte. Korrekt wäre in diesem Fall eine interne Rechnungsstellung. Dies hat mir meine Steuerberaterin schon gesagt, ich versäumte allerdings, genauer nachzufragen. Sie sagte vor allem, dass man interne Rechnungen immer OHNE USt. stellt.
Bedeutet dies tatsächlich, dass ich eine Rechnung zum Netto-Betrag ohne Ausweis der USt. ausstelle? Es scheint ja logisch, weil ich die Vorsteuer schon bei der eigentlichen Rechnung geltend mache.
ZWEITE Frage:
Fallbeispiel: Ich lasse mich steuerlich beraten. Es geht um das Gewerbe, wie auch die freiberufliche Tätigkeit.
Nun möchte ich den Rechnungsbetrag zur einen Hälfte über das Gewerbe und zur anderen über den Freiberuf begleichen. Dies soll über ein Verrechnungskonto möglich sein? Mir ist dabei zum Beispiel nicht klar, ob es sich um ein weiteres Bankkonto als Verrechnungskonto handeln soll, oder nur ein Konto im EÜR-Programm.
Begleiche ich den gesamten Betrag z.B. über das Geschäftskonto "Reisegewerbe", taucht der Betrag als Ausgabe in meiner EÜR "Reisegewerbe" auf. Könnte ich nun einfach über ein Konto namens "Verrechnungskonto" den halben Betrag als Einnahme im "Reisegewerbe" und in der EÜR "Freiberufler" über das Konto "Verrechnungskonto" als Ausgabe buchen? Wie sähe es dann mit der USt. aus? Das muss ja in der Jahres-EÜR dann passen. Also muss doch auch der halbe USt.-Betrag rüber?
Ich bin verwirrt... Wie muss man vorgehen?
Danke für eure Hilfe!