Ich habe ein paar Verständnisprobleme
Da ich letztes Jahr auf selbständiger Basis kaum etwas verdient habe, zahle ich für 2012 auf das ganze Jahr die Ust an das FA.
Dieses Jahr hat es jedoch etwas angezogen, so dass es doch ein hoher Betrag an Ust zustande gekommen ist. Nun gilt ja die Ust als Betriebseinnahme. Nächstes Jahr möchte ich natürlich nicht übertrieben viel Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich bei Jahresabschluss hohe Einnahmen (auch durch Ust) habe.
Meine Frage:
Wird in diesem Fall die eingenommene Ust als Gewinn gezählt? und orientiert sich die Krankenkasse an diesem Wert?
oder wird die Ust aus dieser Berechnung ausgeklammert? denn diese hat ja nicht wirklich etwas mit Gewinn zu tun.
Nur theoretisch im Zahlenspiel...
Danke für Antworten!