Mandant ist nicht buchführungspflichtig - EÜR - wie vorgehen?

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Mandant ist nicht buchführungspflichtig - EÜR - wie vorgehen?, Ruhender Gewebebetrieb - Verlustentstehung durch Privatausgaben
Hallo!

Folgender fiktiven Fall möchte ich vorstellen.

Der Gewerbebetrieb von Mandant X, 90 Jahre alt, ruht seit langer Zeit. Eine Aufgabeerklärung wird nicht gemacht, da stille Reserven (Grundstück) enthalten sind. Soweit, so gut. Jedes Jahr schickt der besagte Mandant X dem Steuerberater Unterlagen. Hiernach spielt er Lotto, fährt ab und zu zum Einkaufen, zahlt seiner Frau Haushaltsgeld und ab und an kauft er sich ein Küchengerät. Der größte Ausgabeposten sind eigentlich die Steuerberatungskosten. Er ist kein im HR eingetragener Kaufmann, sondern war früher Einzelunternehmer.

Der Umsatz liegt seit Jahren bei 0. Herr X bekommt nur eine kleine Rente. Er liegt mit seinem zvE unter dem Grundfreibetrag.
Die Steuererklärungspflicht ergibt sich vermutlich aus § 56 ESTDV, da jedes Jahr durch die Behandlung von Privatausgaben als negative betriebliche Ausgaben Verluste angesammelt werden und somit ein verbleibender Verlustabzug verbleibt.  Problem: In der Vergangenheit wurden nahezu ausschließlich Privatausgaben als Betriebsausgaben in der EÜR verbucht. So finden wir dort im Anlageverzeichnis zur EÜR alle möglichen Haushaltsgeräte.

Nehmen wir mal an, bei dem Steuerberater Y hat A neu angefangen und entdeckt die Vorgehensweise. Wie hat sich A bestmöglich zu verhalten? A hat leider keine Berufserfahrung, ist die Vorgehensweise üblich?
Hallo,

hm, das ist ja ein dickes Ding   :o

der Gewerbebetrieb ist im geschilderten Fall eigentlich bestenfalls nur noch Liebhaberei und damit privates Vergnügen. Da die Ausgaben zweifelsfrei dem privaten Bereich zuzuordnen sind, handelt es sich hier m.E. eindeutig um Steuerbetrug. Auch auf Anweisung würde ich das als Angestellter nicht mitmachen. Ich weiß nicht, inwieweit Du hier sogar verpflichtet wärst, Anzeige zu erstatten.

Ich hoffe, dass das nur ein theoretischer Fall ist.

Gruß, Buchi
Vielen Dank für dein Feedback. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass A Bauchschmerzen hat. A kann ja nicht seinen eigenen Arbeitgeber anzeigen - Loyalität, Betriebsklima, Nebenpflichten des AN, das wäre aus meiner Sicht nicht ratsam. Dennoch will er sich vom Arbeitgeber nicht einspannen lassen, diese Vorgehensweise in der Zukunft fortzuführen. Soll A die Sachen dem Steuerberater Y einfach auf den Tisch legen? Ich sollte hinzufügen, dass der neue Mitarbeiter A Anfang Dezember zwei weitere Problemkandidaten auf dem Tisch hatte.

Da gab es den Mandant F, ein Handwerker, dessen Konto bis zum Limit an die Wand gefahren wurde; jeden Monat sind zahlreiche Rücklastschriften zu verzeichnen. Die nicht beglichenen Steuerschulden reichen bis ins Jahr 2008 hinein. Nur die Geldbeträge eines Kunden landen auf dem Konto des Handwerkers. Offiziell hat er keine Barumsätze. Seine Mitarbeiter zahlt er bar aus, es wird nur noch bar eingekauft. Das Problem des A: Er hat nach Übernahme des Mandanten das Lohnkonto abgeglichen und auf den aktuellen Stand gebracht. Folge: Die Kasse ist mit rund 18000 Euro im Minus. A kann die Kasse so nicht stehen lassen. Steuerberater Y gab folgenden Ratschlag: Hälfte Darlehen, die andere Hälfte wurde als fiktive Barumsätze verbucht. Ist der Angestellte A damit aus dem Schneider?
Jaein.

sofern keiner nachhakt ist es okay, kommt der Prüfer will er Darlehen und Herkunft der Privateinlage sehen, Autsch!.

:denk: In so einem Fall sollte sich der Stb. sich alles selber ansehen, das Problem suchen und alles so verbuchen das alles
sich sinnvoll auflöst.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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