Sollversteuerung - Buchungszeitpunkte

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Sollversteuerung - Buchungszeitpunkte, Einkommenssteuer/Umsatzsteuer - abweichende Buchungsdaten möglich
Hallo Zusammen,

trotz umfangreicher Recherche im Internet komm ich leider zu keinem schlüssigen Ergebnis.
Folgende Situation:
- Nebengewerbe
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Sollversteuerung

Für die Einkommenssteuer mache ich die Einnahmen-Überschussrechnung.
Dafür gilt das Zu- und Abflussflussprinzip.
Das heißt es wird erst gebucht wenn Geld vom Konto zu- oder abgeht.

Für die Umsatzsteuer gilt die Sollversteuerung, was ja bedeutet das Eingangsrechnungsdatum + Leistungsdatum bzw. Eingangsrechnungsdatum + Zahlungseingangsdatum zählt, je nachdem welche Kombination früher eintritt.

Ich hoffe das ist alles richtig so.  :oops:

Somit können ja die Buchungsdaten für Einkommenssteuer von denen für Umsatzsteuer abweichen, würde das bedeuten das ich hier zwei verschiedene Einnahmen-Überschussrechnungen machen muss?
Oder habe ich hier ein Verständnisproblem?  :denk:

Noch eine Zusatzfrage: Wie werden Ausgangsrechnungen für die Umsatzsteuer behandelt?
Auch gebucht wenn Geld abgeht oder wenn die Ware ankommmt?

Vielen Dank schon mal im Voraus
Gruß
Peter
Hallo Peter,

Soll- oder Ist-Versteuerung betrifft nur die Umsatzsteuer, die du über deine Ausgangsrechnungen einnimmst. Das schreibe ich, weil mich deine Schlussfragen irritieren.

Du siehst prinzipiell richtig: Bei EÜR und Soll-Versteuerung zählt bei einer Einnahme der Zeitpunkt des Geldeingangs. Die Umsatzsteuer für deine Ausgangsrechnung wird abgeführt in Abhängigkeit vom Leistungszeitraum. D.h., wenn du z.B. im April eine Leistung für März abrechnest, musst du die Umsatzsteuer für März deklarieren. Also gibst du die eingenommene Umsatzsteuer in der USt.VA März an (nicht erst im April!). Manchmal gilt Rechnungsdatum = Leistungsdatum z.B. bei Produktverkäufen, dann ist beides gleich.

Du musst keine zwei EÜRs erstellen. Du kannst deinen Umsatz aufteilen und Einnahmen (netto) und Umsatzsteuerbetrag dazu separat buchen. Es könnte Sinn ergeben, dass du in deinem Fall debitorisch buchst. D.h. Debitor an (Brutto) Erlöse / Erlöse an zu zahlende Umsatzsteuer (= 19% oder 7% aus dem Bruttobetrag) für den entsprechenden Leistungszeitraum / Bank an Debitor mit Bruttobetrag bei Zahlungseingang. So verlierst du nicht den Überblick.

Bei Eingangsrechnungen kannst du Vorsteuer geltend machen, die du von deiner zu zahlenden Umsatzsteuer abziehst. Das geht allerdings erst, wenn die Leistung erbracht worden ist und du die Rechnung erhalten hast. Nicht mit der zu zahlenden Umsatzsteuer für deine Ausgangsrechnungen verwechseln.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße, Andrea
Hallo Andrea,

ja klar, ich meinte ja mit meiner letzten Frage auch Eingangsrechnungen und nicht Ausgangsrechnungen, man sollte einfach schreiben was man meint  :oops:
Vielen Dank für deine Ausführungen, jetzt ist es schon etwas klarer.
Ich fasse mal zusammen wie ich das jetzt verstehe:

1. Von Ein- und Ausgangsrechnungen buche ich den Nettobetrag bei Geldeingang bzw. Abgang für die Einkommenssteuer.
2. Wieder von den  Ein- und Ausgangsrechnungen buche ich die Vorsteuer mit Rechnungsdatum für die Umsatzsteuer, unter der Voraussetzung das ich nur Produktverkäufe habe, sprich Rechnungsdatum ist gleich Leistungsdatum.
Was dann bei der Umsatzsteuer als Differenz raus kommt wäre dann entsprechend Abzuführen.

Ich hoffe das war jetzt so richtig.
Muss mir nur Klarheit verschaffen, da ich mir für die Buchungen eine Excel-Tabelle erstelle, wo dann der Bruttobetrag richtig aufgesplitet wird.

Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,

wenn du das mit Excel machst, dann hast du sicher Recht, wenn du sowohl bei den Ein- als auch Ausgangsrechnungen zwischen den Nettobeträgen und der Umsatzsteuer aufteilst.

Bei den Ausgangsrechnungen würde ich mir eine Spalte neben der Umsatzsteuer einfügen, in die ich den Leistungsmonat reinschreibe. Dann kannst du hinterher filtern oder mit Wenn-/Dann-Summenfunktion die Summe der zu zahlenden Umsatzsteuer pro Monat einfach aufsummieren. Eine weitere Spalte würde ich einfügen für das Zahldatum. Dann hast du am Jahresende auch gleich alle Einnahmen beisammen, die in das abzurechnende Jahr der Gewinnermittlung einfließen. Der Rest (noch nicht bezahlt) kommt dann ins nächste Jahr. Und Kontrolle hast du auch. Das macht wahrscheinlich auch bei den Eingangsrechnungen Sinn ...

Ich möchte jetzt nicht belehrend klingen, aber die EÜR ist die Voraussetzung für deine Einkommensteuererklärung. Denn du kannst z.B. deine Krankenkassenbeiträge, Unfall- und private Haftpflichtversicherungen etc. nicht als Betriebsausgaben absetzen. Das musst du dann in deiner Einkommensteuererklärung tun. Ich schreibe das nur, weil du oben unter 1. Einkommensteuer geschrieben hast, aber es geht eigentlich um die EÜR. - Ich weiß, dass diese unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Formulare etc. oft verwirrend sein können ... ;)

Viel Spaß beim Exceln!
Andrea
Hallo Andrea,

ich meinte doch EÜR  ;)
Ich werd das dann in Excel, meinem Lieblingsprogramm  ;) , schon zusammenwursteln.
Mir ging es nur um die Grundsatzfragen, damit ich alles richtig verformle  :green:
Ich mach das übrigens Nebengewerblich, also kann ich, diese von Dir aufgelisteten Positionen, sowieso nicht absetzen.

Viele Grüße
Peter
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