Belege Privatankauf?

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Belege Privatankauf?
Hallo ich brauche unbedingt mal eine Hilfe von euch, und zwar starte Ich demnächst meinen Online-Kinder-Secondhand Shop aus diesem Grund muß Ich auch ständig von Privatleuten Kinderbekleidung ankaufen, nun habe Ich folgendes problem den viele Privatleute möchten mir keine Quittung ausstellen aus dem Grund weil Sie Angst haben das irgendwann das FA bei denen vor der Tür steht wegen nicht Gewerbe .... genauso wollte Ich eigentlich Kinderbekleidung auf Kinderkleidermärkten kaufen, aber auch da haben wir mal ein Versuch gestartet und so wirklich will uns da keiner ne Quittung ausstellen wobei Ich einen Quittungsblock dabei hatte.
Nun stehe Ich hier vor einem ganz großen problem den Ich weiß echt nicht wie Ich jetzt zu Klamotten kommen soll?

Ausserdem noch ein weiterer Punkt wir selber haben auch den ganzen Keller voll mit Kinderbekleidung und wollen diese natürlich auch über unseren Shop verkaufen, kann ich das so einfach oder muß Ich auch da irgendwie was belegen das dass meine vor Jahren mal gekauften Sachen sind von unserer Tochter ... und wie ist das wenn wir einfach Sachen ankaufen ohne ein Beleg aber trotzdem bei uns im Shop verkaufen würden?

Ich füge hinzu das ich ein Kleingewerbe führe möchte aber auch gerne wissen wie das ist wenn ich plötzlich kein Kleingewerbe mehr bin, den wenn möchte ich es auch als Kleinunternehmer schon so machen damit alles von anfang an korrekt ist.

Ich hoffe das sich da jemand auskennt und mir weiter helfen kann, Danke
Kann mir den niemand helfen?
Hallo maitho,

hab deinen Beitrag nur mal kurz überflogen,

zu deinen privaten Sachen, würd ich eine Einlage buchen, den Wert würd ich über deinen normalen Aufschlag ermitteln den du auch bei fremden ansetzt. Somit sind dann auch wieder der Einkauf und Verkauf wieder im Einklang und du weißt über deine Buchhaltung die Herkunft der Waren nach und als aller letztes senkt es auch den Gewinn/Ekst.  ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Verstehe das jetzt nicht so wirklich, sorry. Also Ich soll eine Privateinlage machen das ist OK, aber was für ein Aufschlag ist gemeint?
Und wie muß ich das mit dem Nachweis der Herkunft verstehen? Es sind ja meine eigenen Artikel die Ich vielleicht vor 2 Jahren mal gekauft habe und jetzt halt mit in meinem Shop aufnehmen möchte ist ja SecondHand.

Ich habe über mein Wiso Programm die Möglichkeit wenn ich etwas buche wie z.B. die Privateinlage noch einen Verwendungszweck mit anzugeben muß Ich da die Herkunft der Artikel rein schreiben oder soll ich eine extra Liste erstellen wo z.B. das Buchungsdatum drauf steht und der Artikel und die Herkunft?

Das wichtigste was Ich aber im moment wissen müsste ist:
Wie gehe Ich vor wenn Ich von Privat ankaufe aber kein Beleg (Quittung) bekomme oder wenn Ich auf dem Flohmarkt einkaufe? Das problem ist halt das ich auf diesem wege zu meinen Shopartikeln komme und wirklich schon die Erfahrung gemacht habe das viele keine Quittung ausfüllen wollen. Ich muß ja die Ausgaben irgendwie angeben???
Hallo maitho,

ich meinte das wie folgt:
deine eignene Artikel in eine Liste aufführen. Folgende Spalten legst du an:

Bezeichnung; Verkaufspreis; enthaltener Aufschlag; Einlagepreis

Ein Beispiel:
Kinderjacke------ 50 Euro------ 50%------ 25 Euro

somit würde die Jacke mit 25 Euro eigelegt werden. Du musst nicht jeden Artikel einzeln einbuchen, du kannst das auch am Ende in einer Summe für alle Artikel machen. Buchungstext wäre dann z.B. Einlage Sachartikel lt. Aufstellung.
Die Einlage erfolgt natürlich ohne Ust.

Bezgl. Flohmarkt würde ich einen eigenen Quittungsblock mitnehmen um dann eventuell selber einen beleg zu erzeugen und den dann vom Verkäufer gegenzeichnen zu lassen, sollte sich hin und wieder mal einer sperren, gehts dann auch mal ohne da hier zu 99% meist eh ohne Ust alles abgewickelt wird. Wobei ich mehr der Meinung bin wer nichts zu verbergen hat kann auch gegenzeichnen oder man muss die Befürchtung haben das die Waren auf nicht legalem Wege angeboten werden und sowas würd ich mir nicht antun.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich glaube schon, dass auch Leute die im Prinzip nichts zu verbergen haben keine Quittung ausfüllen wollen. Denn es wurden ja schon Leute, die einfach den Keller ausmisteten und deshalb innerhalb von ein paar Monaten viel bei eBay einstellten als Gewerbetreibende "verurteilt"..
Solche Dinge machen eben Angst...
Wir handeln auch mit Gebrauchtteilen, wir kenne das.

Aber: Du verkaufst gebrauchte Kindeklamotten, die werden fotografiert und ins Netz gestellt. Du versteuerst die Einnahmen. Da glaubt doch jeder Finanzbeamte, dass es einen Einkauf gab!
Zumindest sind bei unserer letzten Betriebsprüfung Einkäufe, die wieder verkauft wurden (=Gewinn erzielt = Steuern bezahlt) gar kein Thema gewesen. Einkäuft, die NICHT wieder verkauft wurden, mussten wir zeigen.

Mach Dir einfach "Eigenbelege", d.h. nach dem Flohmarkt setzt Du Dich mit den Teilen, wo es keine Quittung zu gibt hin, machst die Fotos (die Du für den Shop ja sowieso machst) schreibst eine Liste evtl. mit Einzelpreis (auch dieses Problem haben wir hier ebenfalls: man kauf ja oft einen kompletten Bestand auf) oder eben einen Gesamtpreis.

Auch Ausschuß hatten wir hier schon, wenn Du z.B. ein Komplettpaket kaufts und eines der Teile hat Flecken - das kannst Du evtl. nicht verkaufen. Das dokumentieren wir ebenfalls auf der Liste (evtl. mit Foto oder Entsorgungsbeleg, den gibts bei Altkleidern natürlich nicht...) - fertig.

LG
Hallo Maitho,

im Zweifel müsste du bei den Ankäufen dir einen Eigenbeleg schreiben. Als Buchungstext zum Beispiel Ankauf von Privat.

Da dieser Vorgang ohne Umsatzsteuer stattfindet, kannst du halt auch keine Vorsteuer ziehen.

Gruß Reaper
Hallo TineB,

Zitat
TineB schreibt:
Denn es wurden ja schon Leute, die einfach den Keller ausmisteten und deshalb innerhalb von ein paar Monaten viel bei eBay einstellten als Gewerbetreibende "verurteilt"..

Naja, wenn nur einmal ein Keller ausgemistet wird und einmalig eine große Menge bei E-Bay eingestellt wird passiert normalerweise nichts, wenn wohl kriegt man das auch geregelt sobald man es plausible nachweist.

Viele benutzen aber den Flohmarkt um ihr Gewerbe zu verstecken. Sobald ich regelmäßig mich auf Flohmärkten aufhalte um gebrauchte Sachen zu verkaufen, auch wenn man dabei einen gewissen Anteil von Freunden und Bekannten mit anbietet (was meist auch mit einem kleinen Honorar bedacht wird), ist das ein klares gewerbl. Handeln. Das wollen die Betroffenen oft einfach nicht einsehen oder was ich eher vermute, es ist ihnen schon Unterbewusst klar und wollen so wenig wie möglich Spuren ihres Handels hinterlassen.

Nur meine Sichtweise.

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 09.05.2011 15:03:39
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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