Da wir uns demnächst Richtung Monatsabschlüsse bewegen muss ich mir über genauere Abgrenzung Gedanken machen.
Grundsätzlich buche ich Rechnungen nach Lieferdatum.
Ich arbeite als Rechnungsprüfer mit einem ERP-System und übergebe die Daten der Rechnung letztlich an die Finanzsoftware und somit die Buchhaltung.
Mir stellen sich folgende Fragen:
Bestellung wird mit 1,- € getätigt und die Warenannahme wird im April so verbucht. Im Mai erhalte ich die Rechnung für die Güter über 100,- Euro, nachdem die Güter mit 1,- € in die Inventur gegangen sind. Die Rechnung verbuche ich nach Lieferdatum, also in den April.
Kann hier eigtl. bereits für den April die Vorsteuer gezogen werden, wenn die RE im Mai ausgestellt wurde, aber in den April gebucht wurde?
Was passiert buchungstechnisch mit der Inventurdifferenz? Muss ich auf der Rechnung vermerken, dass es hier eine Differenz von 99,- € gibt?
Wenn eine Rechnung über Ware gestellt wird, die 2+ Monate bzgl. der Lieferung umfasst, wird die RE dann für gewöhnlich in den Monat gebucht, wo der größte Warenwert steht?
Ich habe nie Buchhalter gelernt und hoffe meine Fragen erscheinen nicht zu banal.
Vielen Dank für eure Antworten.