ihr kennt sich den §13b UStG, wo die die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht.
Warum wurde dieses eigentlich damals eingeführt ?
Was ist der Sinn der Steuerschuldnerschaft ?
Vielen Dank vorab.
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08.09.2011 20:25:32
Hallo zusammen,
ihr kennt sich den §13b UStG, wo die die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht. Warum wurde dieses eigentlich damals eingeführt ? Was ist der Sinn der Steuerschuldnerschaft ? Vielen Dank vorab. |
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08.09.2011 20:41:07
Ich habe da mal einen ersten Ansatz für dich rausgesucht.
von der Seite des BMF "Untersuchungen hatten ergeben, dass der Steuerbetrug und die Steuerausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit der Unternehmer durch eine schwerwiegende Schwäche des derzeitigen Mehrwertsteuersystems entscheidend gefördert werden: Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch dann, wenn der Leistungserbringer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an den Fiskus abführt. Um diese Schwäche zu kompensieren, entstand die Idee, entsprechend dem bereits für bestimmte Sektoren bekannten Reverse-Charge-Verfahren, die Steuerschuld - soweit als möglich - auf den unternehmerischen Leistungsempfänger zu übertragen. Ist der unternehmerische Leistungsempfänger Steuerschuldner, ist Vorsteuerbetrug nicht mehr möglich, denn der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und hat gleichzeitig den Vorsteueranspruch, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Fiskus kann also nicht mehr geschädigt werden durch Umsatzsteuerkarusselle, Scheinrechnungen und betrügerische Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit." PS: Die Baubranche wird anscheinend als gefährlich eingestuft... Gruß Maik
Bearbeitet:
sroko - 08.09.2011 20:42:06
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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09.09.2011 09:55:33
Hallo,
ist wirklich ne gute Frage. Wir beschäftigen permament verschiedendste Bauunternehmen im Tiefbau und es ist in all den Jahren noch nicht einmal vorgekommen, dass jemand keine Freistellungsbescheinigung vorlegen konnte und wir Bauabzugssteuer an das Finanzamt abführen mussten. Es bedeutet einfach nur mehr Arbeit. Hat jemand schonmal andere Erfahrungen gemacht? Viele Grüße Schwarzelf |
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14.09.2011 19:55:29
Zum Steuerschuldner für Umsätze eines Subunternehmers, werden nur Unternehmer oder juristische Personen, die selbst Bauleistungen durchführen.
Der Leistungsempfänger muss derartige Bauleistungen nachhaltig erbringen oder erbracht haben. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger - im vorangegangen Kalenderjahr Bauleistungen erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage mehr als 10 Prozent seiner steuerbaren Umsätze betragen hat oder - dem leistenden Unternehmer eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt Hat jeder Subunternehmer, der Bauleistungen ausführt, automatisch eine Freistellungsbescheinigung ? Ich weiss nicht woran ich als Auftraggeber erkennen kann/soll ob der Subunternehmer ein Bauleister ist. Hat jemand Erfahrung hiermit ? Was ist außerdem mit steuerbaren Umsätze gemeint ? Vielen Dank vorab. |
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14.09.2011 21:09:17
Hallo,
Also steuerbare Umsätze sind Umsätze die unter das deutsche Umsatzsteuerrecht fallen. Diese können dann auch steuerfrei sein. Nicht steuerbar ist z.b wenn der Ort der sonstigen Leistung in Österreich liegt. Zu den anderen Sachen leider nur in etwa: Freistellungsauftrag muss man beantragen. Sehen kann man das wohl nicht ohne weiteres, eventuell Nachprüfen z.B. Freistellungsauftrag vorlegen lassen. Schönen Gruß Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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