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sroko quote: schau mal ob du auf aktuellem Softwarestand bist.
Lexware hat eigentlich die NSNASB Anlagetyp eingeführt.
= Nicht Selbstständig Nutzbar Aber Selbstständig Bewertbar z.B ein Autoanhänger oder auch ein Monitor
Schau mal ob du diesen findest und ob es damit geht. Ansonsten gibts hier noch einen Nutzer der heiß "lexhelfer" der kann dir bestimmt auch helfen, wenns nicht klappt.
Lg
Maik |
Ok, danke. Ich hab das jetzt mit diesem Typ eingetragen und 3 Jahre gewählt, das hat das Programm dann auch erlaubt.
Irritierend war halt nur, dass es einen extra Typ "Anhänger, Monitore.." gibt...
Der Softwarestand ist aktuell (V2010 mit Dezember-Update).
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mephisto quote: Also wenn der Monitor einem alten PC zugewiesen wird, müsste er eigentlich dort als Zugang gebucht werden und so lange abgeschrieben werden, wie die AfA des alten PC noch läuft. Wenn der schon komplett abgeschrieben ist, geht das beim Monitor auch in einem Jahr. Wenn der alte Monitor defekt gewesen wäre, hätte man es auch einfach auf Instandhaltung buchen können, aber hier handelt es sich wohl eher um eine Art Aufrüstung. Der neue PC könnte, da nicht selbständig nutzbar, über 3 Jahre abgeschrieben werden. Würde sowas auf sonstige Betriebs- uns Geschäftsausstattung buchen, Büroeinrichtung ist für Möbel gedacht. |
Der alte PC und sein Monitor wurden jedoch damals nicht als Einheit gekauft und gebucht, daher auch der neue Monitor nicht.
Vielen Dank nochmal. Ich werd jetzt die Buchungen mal so lassen (Monitor 3 Jahre "NSNASB", PC 3 Jahre "Computer, Notebooks").
Die Buchungen habe ich nun auf Konto 0420 (Büroeinrichtung) für den PC und 0490 (Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung) gemacht. Begründung: Wenn ich die vorgenannten Typen in der Erfassung der Abschreibungen wähle, macht Lexware bei den Abschreibungen automatisch die Anlagekonten 420 und 490.