ein bestehendes Gebäude welches nach der alten Staffel-AfA mit einer ND von 50 Jahren derzeit mit 1,25 v. H. abgeschrieben wird, wird angebaut und zum Teil saniert (Hallenboden und Elektrik wird erneuert). Es ist anschließend anders und erweitert betrieblich nutzbar. Also gemäß BFH-Urteil nachtägliche HK, die weiterhin über die gesetzliche Nutzungsdauer und den gesetzlichen Satz abzuschreiben sind.
Die Restnutzung beträgt noch 24 Jahre. Die nachträglichen HK sind also nur über 30 % ( 24 x 1,25 v.H.) abschreibbar.
Können die restlichen 70% dann nicht mehr abgeschrieben werden? Oder sind sie komplett im letzten Jahr abzusetzen?
Eine andere Alternative oder Gestaltungsmöglichkeit wäre ein komplett neues Gebäude zu atkivieren, aus Restbuchwert und nachträgliche HK. Dies könnte doch dann über 33 Jahre komplett abgeschreiben werden. Was gibt es hierbei zu beachten, damit diese Gestaltung zulässig ist?
Vielen Dank für die Antworten im voraus.