ja das ist echt ein tolles Thema....
---> Meine Meinung dazu
Hier sieht man einfach mal am besten wie jenseits der Praxis die deutsche Gesetzgebung mit ihren Urteilen und tausenden Erlassen ist. Sie wissen schon selbst nicht mehr (siehe BMF Schreiben) wie sie ihre eigenen Regelungen anwenden müssen.
Weiterhin ist es auch toll, das man sich mit so einem Thema alleine Stunden beschäftigen kann
Ein "Rattenschwanz" an Einzelfallentscheidungen auch noch in den kommenden Jahren^^
Weiterhin stört mich auch das hier einfach das maßgebliche HGB übergangen wird und einfach diese Regelung auch in der Handelsbilanz angewendet wird. Wo ist denn hier denn die Grundlage dafür ? Ich hab sie noch nicht gefunden.
Was ist denn wenn ich z.B ein Restaurant habe und Besteck und Teller kaufe für z.B 10.000 Euro.
Wenn ich jetzt 100 Sätze habe davon, darf ich jetzt jeden einzeln zählen also a 100,- Euro und diesen als Sofortaufwand ausbuchen oder wie oder was
Meiner Meinung nach sollte das immer aktiviert werden also wie im HGB vorgeschrieben ganz normal im Anlagevermögen.
Aber wenn ich die ganzen Sachen richtig gelesen habe darf ich es steuerrechtlich auch als Aufwand buchen.
Gruß
Maik