Als ein kleiner freiberuflicher Gutachter wurde wir anscheinend wegen
der geringen Umsätze die Abgabe der Umsatzsteuererklärung von früher vierteljährlich auf
jetzt jährlich festgelegt.
Das hatte nun zur Folge, dass ich mit einer auch großziigen Frisst von meinem Finanzamt
deshalb auch meine Umsatsteuer-Erklärung für das gesamte Jahr 2009 auch erst Anfang
März 2011 abgeben und bezahlen musste.
Da ich mich derzeit nun auch erst wieder mit der Umsatsteuererklärung für das Jahr 2010
beschäftige taucht bei mir nun die Frage auf ob ich die für das Jahr 2009 erst im März 2011
ermittelte und bezahlte Umsatzsteuer jetzt mit der Einnahmeüberschussrechnung zur
Gewinnermittlung für das Jahr 2010 auch als Ausgabe verbuchen kann oder ob ich damit
erst bis zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2011 noch warten muss.
Für mich wäre eine Verbuchung der im März 2011 für 2009 bezahlten Umsatsteuer als
Ansgabe und damit zur Gewinnminimierung für 2011 günstiger als ert im Jahr 2010
weil das der Gesamtumsatz und Gewinn drastisch eingebrochen war.
Für eine Meinung oder auch einen entsprechenden Hinweis wäre ich dankbar.