entweder kann ich keine Suchanfragen mehr formulieren oder ich bin tatsächlich der erste, der ein Guthaben ausgezahlt bekommt und nicht weiß wie er es buchungstechnisch behandeln soll. Ich habe jedenfalls nichts dazu gefunden. Hier der Fall:
Nach Wechsel des Steuerbüros, hatte ich beim alten Steuerberater aufgrund meiner monatlichen Zahlungen noch ein Guthaben von ca. 400,- EUR. Dieses wurde auf mein Konto überwiesen. Muss ich diese Zahlung in der EÜR (bin Kleinunternehmer) nun als Einnahme erfassen? Wenn ja, handelt es sich um eine steuerpflichtige Einnahme? Wird diese Einnahme meinen Gewinn erhöhen?
Ich danke vorab
Benno