Hallo Reaper, danke für Deine Antworten!
Ich habe heute auch noch mal lange recherchiert und hab ein Dokument von der IHK zum Thema Online-Verkäufe ins Ausland gefunden...
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind App-Verkäufe "Sonstige Leistungen" (-> wie Du auch schon sagtest) und es muss wohl unterschieden werden, ob der Empfänger Privat oder ein Unternehmen ist.
Bei Google z.B. bekomme ich eine Aufstellung mit den einzelnen (Download-)Personen und es wird die MwSt. auch ausgewiesen. Somit ist Google praktisch nur der Vermittler ... - das bedeutet für mich, dass ich an Privat-Personen verkaufe und dass ich Ust. zahlen muss, wenn es an Deutsche und EU Kunden geht. An Kunden z.B. nach USA (Drittland) muss ich Steuer in den USA zahlen und hier in Deutschland erst mal Ust-frei buchen.
Bei Amazon allerdings bekomme ich nur eine kurze Aufstellung darüber: Anzahl der Downloads und den Überweisungsbetrag (Kosten der App abzg. 15% Steuer Luxemburg abzgl. 30% Gebühren). Da steht nix von geleisteten Steuern und auch nix von Gebühren oder so. Nur, Summe X wurde bezahlt. Ich verstehe das bei Amazon so, dass Amazon an den Endkunden liefert und wir praktisch eine "Lizenz-Gebühr" an Amazon für die Summe der Downloads verkaufen.
Ich würde das jetzt so verstehen, dass wir praktisch an das Unternehmen Amazon in Luxemburg liefern und bei Sonstigen Leistungen innerhalb der EU an Unternehmen wird die Steuer beim Empfänger - also Luxemburg - fällig. Richtig?
Ich würde also "einfach" den Überweisungsbetrag als USt-freien Umsatz buchen, richtig?
Puh, das ist irgendwie kompliziert ...