Buchen von Software (< 410 Euro)

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[ geschlossen ] Buchen von Software (< 410 Euro)
Andreas steht mit Schäuble im regen Kontakt. :lol:

Hinter vorgehaltener Hand weiß ich das auch ab 01.01.2010 - stand auch im Koalitionsvertrag.
Option Pool oder 410,- Euro kommt dann.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Es gibt ja die >150 <1000 Pool Reglung.

Der Sachverhalt war dieser, so wie ich es mitbekommen habe:

In den geplanten Änderungen der ESTÄR 2008 stand vorab drin, das die 410,-€ Grenze für Trivialsoftware auf 150,-€ abgeändert werden soll.  Somit nur Software unter 150,- automatisch als Trivialsoftware zählt.

Dann kam die neue ESTR 2008 und was stand/steht drin 410,- €   :lol:

Somit könnte man sich jetzt selbst entscheiden (imho) ob man sich brav an die Richtlinie ESTR 410,- € hält und dem Finanzamt eine Freude macht :-)  oder ob man die im ESTGesetz gesetzte Grenze von 150,- € hernimmt.

Das nur so mal als Hintergrund für das Durcheinander, für die, die das noch nicht wissen


Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Schäuble? :shock:  

Mit dem red ich doch garnicht, läuft alles über Angie und die sagt ihm was ich meine und befiehlt es ihm 8)  :lol:


PS.: Super erklärt Sroko!
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also ich habe mal kurz gesucht und folgendes gefunden.

Schlagwort: Wachstumsbeschleunigungsgesetz oder so heist das gute Stück. Nach meinen aktuellen Stand durch ein Hälfte beschlossen nur die Länder wehren sich noch zuzustimmen. In diesem Gesetz steht dieses Wahlrecht drin (zu mindest im Entwurf). Außerdem Steuersenkungen für Hotels etc.

Ganz im Ernst solangsam glaube ich unsere Regierung macht nur Blödsinn. Warum ist es nicht möglich ein Gesetz zu bringen, dass dann auch gilt und nicht innerhalb von 12 Monaten wieder geändert.

VG Bookman

Edit: Danke für die gute Zusammenfassung der EStR
Hui....  super.

Danke für die vielen + detailierten Antworten.
Werd ich es wohl in den Pool packen müssen und die nächsten 5 Jahre abschreiben :-(

Aber den Pool finde ich SO garnicht schlecht. Ich hab bei Firmeneröffnung mein Büro mit Schränke ausgestattet. Die Teile hab ich jetzt noch auf'n Radar weil die ja über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.
Da wäre die Pool-Regelung dann nicht schlecht gewesen.

Und wenn es in 2010 dann wieder die alte Reglung gibt... dann bin ich mir sicher, das man nicht beides einsetzen kann.
Also Dinge, die über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen => ab in den Pool.
Ansonsten als normales GWG abschreiben.


Habt Dank !!!

[color=#FF0000]Edit[/color]
Zitat
Updates kannst du nicht zu den AK zählen sondern musst diese in den Aufwand legen.
Was meinst du damit ?
Sofortabschreibung ? Also:

4855   Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
oder
4860  Abschreibung auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter

4860 hört sich für mich an, als wenn ich es über 3 Jahr Abschreiben müsste. Allerdings "gefällt" mir hier das Wort "aktivierte" recht gut. Denn Software ist ja zwangsmässig aktiviert, sobald es im Einsatz kommt.
Updates bzw. Programmaktualisierungen werden nicht aktiviert, sondern fallen in den Bereich Wartungskosten EDV. Es müsste auch ein ähnlich benanntes Konto dafür geben.

SKR03 = 4806 Wartungskosten für Hard- und Software

Also Bsp Buchung

4806 an 1000 (Kasse) und VSt. Buchungen noch hinzufügen
So wie versprochen ein Auszug von meinem Fax,

Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

Der von der Bundesregierung am 09.11.2009 verabschiedete Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums setzt die Punkte des Koalitionsvertrags (siehe STX 44/2009,674 um, die im Steuerrecht für 2010 gelten sollen und für Bürger sowie Unternehmen jedes Jahr Entlastungen von 8,4 Mrd. EUR bringen sollen.

Der Bundestag hat am 12.11.2009 erstmals über den Gesetzentwurf debatiert, am 04.12.09 entscheidet er vorraussichtlich abschließend und der Bundesrat soll am 18.12.2009 folgen. Die Pläne im Koalitionsvertrag zur Stabilisierung der Sozialbeiträge, das sofortprogramm für Baauern und weitere Bildungsausgaben sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Über den entwurf will das Kabinett vorraussichtlich am 16.12. erstmals beraten.

Nachfolgend die 16 verschiedenen Maßnahmen im Überblick.
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Die Einwürfe das es noch nicht Gesetz ist, stimmen also aber ich habe mitlerweile so wie es bis jetzt gelaufen ist keine Zweifel mehr das das Gesetz so verabschiedet wird und zum 01.01.2010 Gesetz wird.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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