ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin mir total unsicher..
Wir haben Ende 2009 eine Rg. an einen Kunden gestellt (der sitzt in Finnland).
Jetzt soll die Rg. korrigiert werden, die wollen ein paar Tausend EURO weniger bezahlen, da wir angeblich zuviel in Rg. gestellt haben.
Nun meine Frage:
Kann ich die Rg. in 2009 stornieren, denen einen Stornobeleg und eine korrekte Rg. mit dem gleichen Rechnungsdatum 2009 und neuer Rg-Nr. schicken.
oder muss ich den Stornobeleg und die korrekte Rg. in 2010 erstellen u. buchen?
Oder sollte/könnte ich in 2010 eine Gutschrift über den Differenzbetrag erstellen? Darf man das jahresübergreifend überhaupt?
Was wäre buchhalterisch korrekt?
Denn wenn ich die Gutschrift in 2010 erstelle stehen in der Bilanz unberechtigterweise zuviel Umsatz bzw. Forderungen. :?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG Sanjana85