Bewirtungsbelege - wann zu 100% abziehbar, wann nur zu 70%?

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Bewirtungsbelege - wann zu 100% abziehbar, wann nur zu 70%?
Hallo Ihr Wissenden,

(bin in die Buchhaltung "reingeworfen" worden, daher bitte ich um Entschuldigung für Fragen, die Euch selbstverständlich scheinen)

1. Frage:
Mir wurde mal grob gesagt, sobald bei einem gemeinsamen Essen auch nur eine Externe Person dabei ist, handelt es sich um ein Geschäftsessen und somit Aufteilung 70%/30% in abziehbare/nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Das habe ich bisher (glaube ich?) falsch verstanden, und dann den ganzen Beleg 70/30 aufgeteilt, und diesen nicht noch unterschieden in Anteil für die Betriebsangehörigen/Anteil für die Externen.

Beispiel:
zur Geschäftsanbahnung laden 3 Sales-Mitarbeiter wiederum 3 Einkäufer eines potentiellen Kunden in ein Restaurant ein. Rechnungsbetrag 300€ (Vorsteuer lassen wir der Einfachheit halber mal aussen vor). SKR04

bisher gebucht:
4650 Bewirtungskosten 70% (abziehbar)            210,00
4654 Bewirtungskosten 30% (nicht abziehbar)   90,00

richtig wäre wohl gewesen:
4140 freiw. soz, Aufw.                                           150,00 (Anteil unserer Mitarbeiter)
4650 Bewirtungskosten 70% (abziehbar)             105,00 (Anteil der Kunden-Mitarbeiter = Externe) sowie
4654 Bewirtungskosten 30% (nicht abziehbar)      45,00

könnt ihr das bestätigen oder korrigieren?

2. Frage: Was zählt eigentlich als "Externe", also als Geschäftspartner?

Beispiel: Wir sind Aussteller auf einer Messe. Zu dieser Messe kommen auch Mitarbeiter von ausländischen Niederlassungen.
Nach dem Messetag gehen unsere Mitarbeiter und die Kollegen der ausländischen Niederlassungen auf unsere Kosten Abendessen. Sind die Auslands-Kollegen dann auch Externe, und deren Anteil müsste zu 70/30 aufgeteilt werden? Oder kann ich die Ausgaben der Auslands-Kollegen zu 100% absetzen, und wenn ja, welches Konto wäre da sinnvoll?

3. Frage:
Bei so einem Messe-Abendessen mit vielen Mitarbeitern steigt die Rechnung meist auf über 250€ (Kleinstbetrag). Der Wirt stellt dann die normale Kassenrechnung aus, darauf ist alles notwendige enthalten (auch Steuersatz, Steuerbetrag etc...), bis auf die Angabe von unserer Firma als Rechnungsempfänger/Bewirtendem. Kann ich daraus nun wirklich keinen Vorsteuerabzug geltend machen? Muss ich wirklich jedem Restaurant "hinterhertelefonieren" ob sie mir nachträglich eine Vorsteuerabzugs-konforme Rechnung erstellen können?
(Oftmals haben z.B. kleinere Betriebe gar nicht die benötigte Ausstattung/Kenntnis, eine solche Rechnung auszustellen).

Ich danke Euch für den Input!
Zitat
MacPomm schreibt:
bisher gebucht:
4650 Bewirtungskosten 70% (abziehbar)            210,00
4654 Bewirtungskosten 30% (nicht abziehbar)   90,00

ist auch richtig so.
Zitat
MacPomm schreibt:
Sind die Auslands-Kollegen dann auch Externe, und deren Anteil müsste zu 70/30 aufgeteilt werden?

nicht deren Anteil, sondern den gesamten Rechnungsbetrag.
Zitat
MacPomm schreibt:
Muss ich wirklich jedem Restaurant "hinterhertelefonieren" ob sie mir nachträglich eine Vorsteuerabzugs-konforme Rechnung erstellen können?

ja.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
MacPomm schreibt:
bisher gebucht:
4650 Bewirtungskosten 70% (abziehbar)            210,00
4654 Bewirtungskosten 30% (nicht abziehbar)   90,00
ist auch richtig so.

Ich weiss nicht, ob ich hier links einstellen darf?
Beim googeln bin ich auf mehrere Webseiten (darunter die des großen Fortbildungsanbieters mit H), wo genau diese Aufteilung in interne/externe vorgenommen wird, und nur beim Anteil der Externen dann widerum in 70/30 aufgeteilt wird.

Daher würde ich mich über weitere Meinungen freuen.
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